ÖEHV meldet sich zum Penalty Skandal
-
marksoft -
27. Februar 2006 um 10:54 -
3.457 Mal gelesen -
0 Kommentare
Nun hat sich auch der Österreichische Eishockey Verband im Fall des "Penalty Skandals" zu Wort gemeldet. In einer Aussendung nahm der ÖEHV zu den Vorkommnissen Stellung und begründete die Neuaustragung des Penalty Schießens am morgigen Dienstag...Neuaustragung des Penaltyschießens aufgrund von Fehlern der Spielleitung
Gestern erkannte der dreiköpfige Straf- und Beglaubigungssenat der Erste Bank Eishockey Liga über den Protest des EC Pasut VSV anlässlich des EBEL-Meisterschaftsspiels EV Vienna Capitals – EC Pasut VSV vom 24.02.2006:
Das EBEL-Meisterschaftsspiel wurde unter Berücksichtigung des nach der regulären Spielzeit und Sudden-Victory-Overtime erzielten Resultats von 4:4 Toren mit je einem Punkt für EV Vienna Capitals und EC Pasut VSV teilbeglaubigt. Diese Teilbeglaubigung ergibt sich daraus, dass das Spiel bis zum Ende der Sudden-Victory-Overtime regelkonform verlief.
Das anschließende Penaltyschießen wird zur Gänze wiederholt. Die Auswahl der Penaltyschützen wird den Vereinen frei gestellt; es dürfen jedoch nur Spieler zum Einsatz gebracht werden, die beim oben angegebenen Pflichtspiel am Spielbericht als spielberechtigt aufgeschienen sind.
Dem Protest des EC Pasut VSV schlossen sich in der Folge auch die Vereine EC KAC, EHC LIWEST Linz und HC TWK Innsbruck „Die Haie“ an.
Der erste Durchgang des Penaltyschießens verlief ordnungsgemäß, in der Vorbereitung des zweiten Durchgangs ereigneten sich Regelwidrigkeiten, für die im Wesentlichen das gesamte Schiedsrichterteam und auch das Wiener Kampfgericht die Verantwortung zu übernehmen haben.
Der Senat hat die Vorgänge umfassend geprüft, darüber hinaus eine Auskunft des Schiedsrichterreferates eingeholt und auch eine telefonische Auskunft des Internationalen Eishockeyverbandes (IIHF). Nach Durchführung der Beiweserhebung hat der Straf- und Beglaubigungssenat seine Entscheidung auf folgende Erwägungen gestützt:
Linesman Fussi begab sich zur Villacher Spielerbank und ließ sich von Greg Holst vom Villacher Coach mündlich die Rückennummern der in Aussicht genommenen Penaltyschützen ansagen, hielt diese auf einem Zettel fest, dies ohne Nennung der Spielernamen. Dies erfolgte entgegen der in §3 DÖM 2005/06 unter Punkt 2) der „Regeln für die Penaltyschußkonkurrenz zur Ermittlung eines Siegers“ angeordneten Bestimmung: „Jede Mannschaft nennt schriftlich Name und Trikotnummer, zwei Torhüter und fünf Spieler in der Reihenfolge, wie sie die Schüsse durchführen werden“.
EC Pasut VSV behaupt im Protest, Holst hätte als ersten Penaltyschützen die Rückennummer 54 genannt und nicht 24, daher liege ein Hörfehler vor. Nicht nur die regelwidrige schriftliche Aufzeichnung der Penaltyschützen durch den Linesman sondern auch die Unterlassung, den Namen der jeweiligen Penaltyschützen festzuhalten, stellte daher krasse Fehler dar. Da Villach in der Folgezeit tatsächlich als sechsten Penaltyschützen den Spieler mit der Rückennummer 54 auf die Eisfläche schickte, kann nicht ausgeschlossen werden, dass tatsächlich ein von Villach behaupteter Hörfehler vorgelegen ist.
Bei Ausführung des Strafschusses durch den Villacher Spieler mit der Rückennummer 54 (Bousquet) unterließ es das gesamte Schiedsrichterteam zu kontrollieren, ob Bousquet der für die Durchführung dieses Penalty vorgesehene Spieler ist.
Nach Meinung des Straf- und Beglaubigungssenates hätte auch das Wiener Kampfgericht, dem die Villacher Penaltyschützenliste vorlag, erkennen müssen, dass sich nicht der Spieler mit der Rückennummer 24, sondern der Spieler mit der Rückennummer 54 bereit macht, den Penalty auszuführen und das Schiedsrichterteam sofort auf diesen Missstand hinweisen müssen.
Die nach erfolgreicher Durchführung des Strafschusses durch Bousquet erfolgte Annullierung dieses Treffers und Beendigung des Spiels zugunsten des EV Vienna Capitals erfolgte zu Unrecht. Dem Headschiedsrichter ist hierbei zugute zu halten, dass eine solche Situation weder österreichweit, noch nach Auskunft der IIHF weltweit nicht geregelt ist. Aus Sicht des Strafsenates war diese Entscheidung nicht nachzuvollziehen und das Schiedsrichterteam verpflichtet gewesen, umgehend und nach Möglichkeit die aufgetretenen Missstände bzw. Missverständnisse abzuklären und letztlich dafür Sorge zu tragen, das Penaltyschießen regelkonform bis zu einer sportlichen Entscheidung weiterzuführen.
In der Tabelle wird das Spiel EV Vienna Capitals – EC Pasut VSV bis zur Neuaustragung des Penaltyschießens mit 4:4 Toren und je einem Punkt gewertet (siehe Tabelle auf HF.at)