ÖEHV mit Klarstellung zur Sperrung von Spielern
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marksoft -
16. Dezember 2005 um 22:35 -
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Vor und während der 2005 IIHF U20-Weltmeisterschaft Division I, Gruppe B in Minsk (BLR) kam und kommt es immer wieder zu Diskussionen über die Freistellung von Spielern der Erste Bank Eishockey Liga sowie angebliche „Sperren“ des ÖEHV für diese Spieler. Nun stellte der Eishockeyverband dazu in einer Presseaussendung klar.Tatsache ist, dass diese Spieler vom ÖEHV nicht gesperrt wurden. Der ÖEHV ist als Mitglied des Internationalen Verbandes (IIHF) verpflichtet, die Regulative der IIHF umzusetzen und deren Einhaltung zu kontrollieren. In den „IIHF Transfer Regulations“ (Art. 10) ist geregelt, wie sich die nationalen Verbände bzw. deren angeschlossene Vereine im Fall von Einberufungen von Spielern in diverse Nationalmannschaften verhalten müssen:
10.6. Ein Spieler, der von seinem nationalen Verband in eine seiner Nationalmannschaften einberufen wurde, darf für die Zeit, in der er freigegeben wurde oder hätte werden sollen, nicht für den Klub, bei dem er registriert ist, spielen.
10.10. Jeder bei einem Klub registrierte Spieler ist verpflichtet, der Aufforderung seines nationalen Verbandes, für eine seiner Nationalmannschaften zu spielen, Folge zu leisten.
Dass die betreffenden Spieler für die Zeit während der U20-Weltmeisterschaft in ihren Klubs nicht eingesetzt werden dürfen, begründet sich weiters auf § 7, Abs. 8 „Einberufung U20-Nationalteam“ der „Durchführungsbestimmungen der Erste Bank Eishockey Liga 2005/06“:
§ 7, Abs. 8 Einberufung U-20 Nationalteam
Für die U20-Weltmeisterschaft und dessen Vorbereitung wird die Meisterschaft nicht unterbrochen. Die Vereine stellen die betroffenen Spieler zur Verfügung. Bei Nichtbefolgen einer Einberufung gilt der Spieler bis zur Rückkehr der Juniorennationalmannschaft als gesperrt. Für Spieler, die wegen Krankheit dem Team absagen, gilt dieselbe Regelung.
Diese Durchführungsbestimmungen wurden in einer Ligasitzung der Vereine der Erste Bank Eishockey Liga beschlossen und von den Vereinsrepräsentanten mit deren Unterschrift vor Beginn der Saison bestätigt.
Insbesondere im Fall von Mario Altmann (EV Vienna Capitals), der aus schulischen Gründen der Einberufung in die U20-Mannschaft nicht Folge leistete, von einer „Sperre“ des ÖEHV zu sprechen, entbehrt somit jeder Grundlage.