Christian Dubé für zehn Meisterschaftsspiele der Nationalliga gesperrt
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marksoft -
30. Oktober 2004 um 07:13 -
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Das Verbandssportgericht des Schweizerischen Eishockeyverbandes (SEHV) hat den Rekurs der SCB Eishockey AG in der Angelegenheit Christian Dubé behandelt und mit heutigem Entscheid das vom Einzelrichter der Nationalliga GmbH festgelegte Strafmass auf zehn Spielsperren und CHF 3'000.- Busse erhöht. Der Stürmer des SC Bern wurde für den Stockschlag gegen den Kopf von Jeff Shantz im Meisterschaftsspiel der Nationalliga A zwischen dem SC Bern und den SCL Tigers vom 8. Oktober 2004 vom Einzelrichter der Nationalliga GmbH, Reto Steinmann, mit sechs Spielsperren und einer Busse von CHF 1'500.- belegt. Gegen den Entscheid des Einzelrichters erhob die SCB Eishockey AG gleichentags Rekurs.
Aufgrund des eingehenden Studiums der Videosequenz und der Akten ist das Verbandssportgericht des Schweizerischen Eishockeyverbandes (SEHV) zum Schluss gekommen, dass der Einzelrichter der Nationalliga den Sachverhaltsablauf im wesentlichen richtig festgehalten habe. Aus der Videosequenz ergebe sich mit ausgesprochener Deutlichkeit, dass die Aktion von Christian Dubé keine Reflexhandlung war, sondern es sich dabei um einen gezielten und bewussten Stockschlag auf Kopfhöhe des Gegners handelte. Christian Dubé habe seinen Stock absichtlich, zweihändig sowie mit voller Wucht gegen den Hals-/Kieferbereich von Jeff Shantz geschlagen. Damit habe Christian Dubé zumindest in Kauf genommen, dass er den ungeschützten Hals-/Kieferbereich von Jeff Shantz trifft und damit schwer verletzen könnte. Das Verschulden von Christian Dubé wiege deshalb ausserordentlich schwer, heisst es in der Begründung des Verbandssportgerichts.
Das Verbandssportgericht habe schon im Fall Marco Graf (Saison 2000/2001) betont, dass Fouls, welche gegen den ungeschützten Halsbereich oder den Kopf erfolgen, hart zu bestrafen seien. Bei solchen Fouls handle es sich um gefährliche Attacken gegen die Gesundheit eines anderen Spielers. Das Ausmass der Gefährdung durch den Angriff mit dem Stock auf den Kopf-/Halsbereich sei sehr gross.
Das Verbandssportgericht gehe mit dem Einzelrichter der Nationalliga einig, dass es sich bei dieser Aktion von Christian Dubé um ein absichtliches Foul mit potentiell gravierender Verletzungsfolge handle, welches gemäss der in den letzten Jahren entwickelten Praxis des Verbandssportgerichts mit 5 bis 10 Spielsperren zu bestrafen sei.
Die Tatsache, dass es sich bei Christian Dubé um einen fairen Spieler handle, welcher oft einiges einzustecken habe und normalerweise auch nicht mit Revanche-Fouls reagiere, führe nicht zu einer Strafmilderung. Auch der gute Leumund von Christian Dubé könne nicht zu einer Strafminderung führen, da dieser vorausgesetzt werde, hält das Verbandssportgericht im Entscheid fest.
Die von Christian Dubé bereits abgesessenen drei Spielsperren werden an die Strafe angerechnet.