Lustenau-Antrag teilweise stattgegeben
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marksoft -
15. Oktober 2002 um 23:43 -
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Keine Neuaustragung des Spiels Lustenau – Feldkirch. Anläßlich des ÖEL-Meisterschaftsspiels am 10.10.2002 zwischen Gunz EHC Lustenau und EC Supergau Feldkirch in Lustenau verhängte Head-Schiedsrichter Gerhard Schiffauer in der 2. Spielminute gegen den Lustenauer Spieler Cory Cyrenne wegen Verletzung eines gegnerischen Spielers eine große Strafe und eine automatische Spieldauerdisziplinarstrafe.
Wie aus der Fernsehübertragung ersichtlich war und Schiedsrichter Schiffauer zugegeben hatte, handelte es sich dabei um eine Fehlentscheidung. Der Spieler Cyrenne stand mit dem Verletzung von Dominic Lavoie nicht in Zusammenhang. Der Feldkircher Spieler wurde vom Puck im Gesicht getroffen und erlitt ein Cut.
Daraufhin beantragte der Gunz EHC Lustenau:
die Nichtberücksichtigung der Spieldauerdisziplinarstrafe gegen Cyrenne und die Löschung derselben in der Vereinsevidenz des ÖEHV
und
die Neuaustragung des Spiels mit der Begründung, daß die schiedsrichterliche Fehlentscheidung den Spielausgang in einem Maße beeinflußt habe, welches vom Gunz EHC Lustenau nicht akzeptiert werden könne.
Dr. Helmut Gartner, Referent für das Melde, Ordnungs- und Beglaubigungswesen des ÖEHV, entschied wie folgt:
Das ÖEL-Spiel zwischen Gunz EHC Lustenau und EC Supergau Feldkirch wird mit dem erzielten Resultat von 5:3 und 2 Punkten für EC Supergau Feldkirch beglaubigt. Diese Entscheidung basiert darauf, daß Schiedsrichterentscheidungen grundsätzlich als „Tatsachenentscheidungen“ zu akzeptieren sind.
Die über Cory Cyrenne verhängte Spieldauerdisziplinarstrafe ist in der den Spieler betreffenden Strafenevidenz zu löschen und bleibt unberücksichtigt. Ein Spieler sollte nicht für eine Tat bestraft werden, die er nicht begangen hat.
Gegen diese Entscheidung ist kein Rechtsmittel zulässig.