Der Protest des EC KAC bezüglich der Vorkommnisse am 28.12.2001 beim Spiel gegen die Innsbruck Haie wurde heute abgelehnt.Die Begründung vereinfacht lautet:
Das Kampfgericht hat den Fehler begangen, der oberste des Kampfgerichtes ist der Head-Schiedsrichter. Dieser beging daher den Fehler, der auch bestätigt wird. Jedoch ist es eine Tatsachenentscheidung und diese ist nachträglich nicht mehr antastbar.
Auf eine Reaktion aus Klagenfurt dürfen wir gespannt sein. Denn es ist auf jeden Fall eine ziemlich umstrittene Entscheidung die der ÖEHV hier gefällt hat.
geschrieben von Alex ein Capitalist