Berlin Capitals ohne Lizenzbestätigung
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marksoft -
23. August 2001 um 15:42 -
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Der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung der Deutschen Eishockey Liga (DEL) müssen feststellen, dass die Berlin Capitals weiterhin nicht die Lizenzbestätigungsvoraussetzungen der DEL erfüllt haben.
Am 16. Juli des Jahres haben die Berlin Capitals im Rahmen einer DEL-Gesellschafterversammlung die Lizenzbestätigung zunächst erhalten, weil der Club eine notariell beglaubigte Übernahme der Stammkapitalerhöhung in Höhe von 10,6 Mio. DM vorlegen konnte.
Diese Lizenzbestätigung war mit der Auflage verbunden, dass das gezeichnete Kapital bis zum 10. August auf ein Konto des Clubs eingezahlt wird.
Am 10. August wurde der DEL ein Kontoauszug über den geforderten Betrag und eine Verwendungserklärung zur Erhöhung des Stammkapitals vorgelegt.
Nach § 57 Abs. 2 GmbHG muss die Geschäftsführung einer Kapitalgesellschaft (in diesem Fall die Berlin Capitals) aber auch die freie Verfügung über das eingezahlte Geld haben, damit die Einzahlung der Stammkapitalerhöhung rechtlich wirksam wird. Den Nachweis hierüber haben die Berlin Capitals nicht führen können.
Auch die zur Lizenzbestätigung erforderlichen Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt, Verwaltungsberufsgenossenschaft und den Sozialversicherungs-trägern konnten bislang nicht vorgelegt werden.
Dies hat zur Folge, dass der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung der DEL den Berlin Capitals die Lizenzbestätigung für die kommende Saison 2001/2002 verweigern müssen.
Am kommenden Mittwoch wird die DEL-Gesellschafterversammlung als höchstes Entscheidungsorgan der Liga über einen Ausschluss der Berlin Capitals entscheiden.
Quelle: www.del.org