3 Wochen vor WM droht DEB Millionenschaden
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marksoft -
4. April 2001 um 18:39 -
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Es läuft gegen den DEB ein Amtslöschungsverfahren! - Dem Deutschen Eishockey-Bund (DEB) steht rund drei Wochen vor dem WM-Heimspiel Ärger ins Haus. Das Landgericht Kempten kündigte in einem Beschluss vom 27. März ein Amtslöschungsverfahren gegen den Verband an und erklärte die seit vier Jahren entrichteten Beitragszahlungen der Deutschen Eishockey-Liga (DEL) an den DEB in Höhe von elf Millionen Mark für nicht rechtsgültig. Der DEB muss womöglich diesen Betrag an die Profi-Liga zurückzahlen, wenn er das von dem Waltroper Rechtsanwalt Norbert Hiedl angestrengte Verfahren in den weiteren Instanzen verliert. Die Weltmeisterschaft vom 28. April bis 13. Mai in Köln, Hannover und Nürnberg ist nicht gefährdet.
Mit Gelassenheit reagierte DEB-Sportdirektor Franz Reindl am Mittwoch auf einen Bericht der «Sport-Bild», wonach der Verband seit vier Jahren ohne rechtmäßige Satzung arbeite und alle Beschlüsse und Wahlen sowie alle Zahlen an den DEB rechtswidrig seien. «Der Verband besitzt eine Satzung und arbeitet nicht in einem rechtsfreien Raum. Die Beschlüsse des Verbandstags von 1997 sind zuletzt auf der Mitgliederversammlung im November 2000 in Hannover wiederholt und bestätig worden», erklärte der frühere Nationalspieler.
Hiedl hat gegen die Rechtsgültigkeit der auf dem Münchner Verbandstag am 26. Juli 1997 gefassten Beschlüsse Klage eingereicht, da damals die DEL-Clubs nicht eingeladen worden waren und demnach nicht mit abstimmen konnten. Die Klage wurde in Erster Instanz zurückgewiesen. Gegen den neuerlichen Beschluss kann der DEB innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen, dann ginge der Fall an das Bayerische Oberste Landgericht.
«Die DEL kann das ohne Rechtsgrund gezahlte Geld zurückfordern, dann ist der Verband pleite», sagte Hiedl. Sollten die Clubs der Profi-Liga auf eine Rückzahlung verzichten, werde das Finanzamt eine Schenkungssteuer in Höhe von 35 Prozent einfordern. Der Rechtsanwalt sorgte 1996 für Aufmerksamkeit, als er vor dem Arbeitsgericht in Kassel für den Eishockey-Profis Torsten Kienass einen Musterprozess gewann. Seitdem sind Ablösesummen in Deutschland nach Vertragsablauf verboten.