ÖEL: Offizielle ÖEHV Aussendung zur Diskussion um Spielerwechsel
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marksoft -
25. Februar 2003 um 21:59 -
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Seit einiger Zeit gibt es Diskussionen, ob österreichische Spieler, die bis zum jetzigen Zeitpunkt mit einer Transferkarte ausgestattet im Ausland tätig waren, von ÖEL-Vereinen für das Play-off angemeldet werden können. Als Reaktion auf verschiedenste Meldungen in diversen Medien stellte der ÖEHV das in den Zusatzinfos Angegebene klar.
Unter § 7 der Durchführungsbestimmungen (Spielberechtigung und Spielerpässe) ist u. a. der Ausdruck "Wechsel" angeführt: §7 Spielberechtigung und Spielerpässe 5. Ein Wechsel innerhalb der Österreichischen Eishockeyliga ist nur bis zum Ende des ersten Grunddurchgangs möglich (Punkteteilung). Dasselbe gilt für österreichische Spieler, die im Ausland tätig sind, auch wenn sie noch bei einem inländischen Verein gemeldet sind. 6. Ein weiterer Wechsel ist erst wieder innerhalb von 48 Stunden nach Ende des gesamten Grunddurchgangs möglich. 7. Transferkartenspieler (Ausländer) dürfen bis Ende der Meisterschaft angemeldet werden. Das Wort "Wechsel" wird vom ÖEHV wie folgt interpretiert: Ein "Wechsel" kann nur durchgeführt werden, wenn der Spieler bereits in der ÖEL tätig ist. Dieser Spieler ist daher bereits beim ÖEHV gemeldet und kann von einem Verein zum anderen wechseln. Das ist bei Spielern, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft, nicht der Fall, die seit Saisonbeginn im Ausland tätig sind. Sie müssten beim ÖEHV neu angemeldet werden. In diesem Fall spricht man von "Anmeldung". Daraus ergibt sich, dass österreichische Spieler, die im Ausland tätig sind, bis zur Punkteteilung am 22.11.2002 angemeldet werden konnten. Dieser Tag war gleichzeitig offizieller Meldeschluss der ÖEL. Daraus ergibt sich, dass eine Anmeldung innerhalb von 48 Stunden nach Ende des Grunddurchgangs nun nicht mehr möglich ist. Die diesen Bestimmungen zugrunde liegende Vereinbarung wurde von den ÖEL-Vereinen im Jänner 2002 einstimmig beschlossen. Sie diente zum Schutz der Klubs und sollte gewährleisten, dass bis zum Ende der Meisterschaft die sportliche Ausgeglichenheit gegeben ist und die Vereine im Laufe der Saison keine weiteren finanziellen Risken eingehen. ÖEHV-Präsident Dr. Dieter Kalt: "Es kann nicht sein, dass finanziell stärkere Vereine mit diesen Aktivitäten die Meisterschaft beeinflussen wollen. Die Klubs akzeptierten die Ausschreibung des ÖEHV zur ÖEL und haben gleichzeitig damit in ihrem eigenen Interesse ihr Einverständnis zur Selbstbeschränkung gegeben. Es ist unfair, wenn jetzt der Ball von den Vereinen an den Verband gespielt wird. Der ÖEHV sichert nur die Rahmenbedingungen, die internen Probleme müssen die Vereine schon selbst lösen!"
Unter § 7 der Durchführungsbestimmungen (Spielberechtigung und Spielerpässe) ist u. a. der Ausdruck "Wechsel" angeführt: §7 Spielberechtigung und Spielerpässe 5. Ein Wechsel innerhalb der Österreichischen Eishockeyliga ist nur bis zum Ende des ersten Grunddurchgangs möglich (Punkteteilung). Dasselbe gilt für österreichische Spieler, die im Ausland tätig sind, auch wenn sie noch bei einem inländischen Verein gemeldet sind. 6. Ein weiterer Wechsel ist erst wieder innerhalb von 48 Stunden nach Ende des gesamten Grunddurchgangs möglich. 7. Transferkartenspieler (Ausländer) dürfen bis Ende der Meisterschaft angemeldet werden. Das Wort "Wechsel" wird vom ÖEHV wie folgt interpretiert: Ein "Wechsel" kann nur durchgeführt werden, wenn der Spieler bereits in der ÖEL tätig ist. Dieser Spieler ist daher bereits beim ÖEHV gemeldet und kann von einem Verein zum anderen wechseln. Das ist bei Spielern, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft, nicht der Fall, die seit Saisonbeginn im Ausland tätig sind. Sie müssten beim ÖEHV neu angemeldet werden. In diesem Fall spricht man von "Anmeldung". Daraus ergibt sich, dass österreichische Spieler, die im Ausland tätig sind, bis zur Punkteteilung am 22.11.2002 angemeldet werden konnten. Dieser Tag war gleichzeitig offizieller Meldeschluss der ÖEL. Daraus ergibt sich, dass eine Anmeldung innerhalb von 48 Stunden nach Ende des Grunddurchgangs nun nicht mehr möglich ist. Die diesen Bestimmungen zugrunde liegende Vereinbarung wurde von den ÖEL-Vereinen im Jänner 2002 einstimmig beschlossen. Sie diente zum Schutz der Klubs und sollte gewährleisten, dass bis zum Ende der Meisterschaft die sportliche Ausgeglichenheit gegeben ist und die Vereine im Laufe der Saison keine weiteren finanziellen Risken eingehen. ÖEHV-Präsident Dr. Dieter Kalt: "Es kann nicht sein, dass finanziell stärkere Vereine mit diesen Aktivitäten die Meisterschaft beeinflussen wollen. Die Klubs akzeptierten die Ausschreibung des ÖEHV zur ÖEL und haben gleichzeitig damit in ihrem eigenen Interesse ihr Einverständnis zur Selbstbeschränkung gegeben. Es ist unfair, wenn jetzt der Ball von den Vereinen an den Verband gespielt wird. Der ÖEHV sichert nur die Rahmenbedingungen, die internen Probleme müssen die Vereine schon selbst lösen!"