Special: Saisonvorschau ÖEL (Teil 4)
-
marksoft -
1. Oktober 2002 um 22:58 -
1.260 Mal gelesen -
0 Kommentare
Im vierten Teil unseres Saison Specials gibt es heute einen Überblick über die Durchführungsbestimmungen der Österreichischen EishockeyLiga.
DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN Die Österreichische Eishockeyliga ist ein Bewerb, der vom Österreichischen Eishockeyverband (ÖEHV) veranstaltet wird. Teilnehmer Nachstehende Vereine haben für die Teilnahme gemeldet: EC KAC, EC Heraklith VSV, Eishockeyclub Graz 99ers, Eishockeyclub Lustenau, EHC "Black Wings" Linz, EV Vienna Capitals, HC TWK Innsbruck "Die Haie", Eishockeyclub Feldkirch. Teilnahmebedingungen Jede Mannschaft ist verpflichtet, eine Bankgarantie in der Höhe von € 22.000,-- mit der Nennung beim Österreichischen Eishockeyverband zu hinterlegen. Von dieser Bankgarantie verfallen bei Rückziehung der Nennung bis zum 15.6.2002 Euro 7 267.--, bis zum 15.7.2002 Euro 14 534,-- und nach dem 15.7.2002 die gesamten Euro 22.000,--. Darüber hinaus bürgt diese für fällige Disziplinarstrafen und allfällige Gebühren aus diesem Bewerb, auch § 3, lit.3b DO. Zu jedem Spiel muß die jeweils spielstärkste Mannschaft nominiert werden. Das Nichtantreten einer Mannschaft zieht nach sich: Strafe und allfälliger Kostenersatz Pauschalersatzzahlung an den gegnerischen Verein in Höhe von € 2.180,--. Die Vereine der Bundesliga 1999/2000 (KAC, VSV) dürfen maximal drei Transferkartenspieler, die anderen Vereine maximal vier Transferkartenspieler einsetzen. Ausgenommen sind Spieler österreichischer Staatsbürgerschaft, die eine Transferkarte benötigen. Nichtantreten einer Mannschaft, Wartezeiten Die Wartezeit beträgt 30 Minuten. Ist eine Mannschaft 30 Minuten nach dem festgesetzten Termin nicht mit wenigstens 7 Spielern (inklusive Tormann) angetreten, gilt sie als zum Spiel nicht erschienen. Bei Verspätung der Gastmannschaft auf der Anreisestrecke infolge "höherer Gewalt" (der reisende Verein ist zu einer telefonischen Mitteilung verpflichtet) ist die Wartezeit auf maximal 1 Stunde zu erstrecken. Die Aufwärmzeit nach Regel 632 ist in jedem Fall zu garantieren. Austragungsmodus Der Bewerb wird in EINER Gruppe ausgetragen. Grunddurchgang: Phase 1: Es wird eine einfache Hin- und Rückrunde gespielt. Anschließend werden die Punkte halbiert, halbe Punkte werden aufgerundet. Phase 2: Es wird eine doppelte Hin- und Rückrunde gespielt. Der Gesamtsieger nach den drei Grunddurchgängen ist berechtigt, an dem von der IIHF ausgeschriebenen Bewerb teilzunehmen (Continentalcup). Die Rangordnung erfolgt nach IIHF-Regel 610. Ein gewonnenes Spiel gibt 2 Punkte, ein verlorenes 0 Punkte. Bei Punktegleichheit nach Ende des Grunddurchgangs wird Regel 610 angewendet. Es muß in jedem Spiel einen Sieger geben. Bei einem unentschiedenen Spiel erhalten beide Mannschaften je einen Punkt. Bei unentschiedenem Spielstand nach Ablauf der regulären Spielzeit erfolgt nach zweiminütiger Pause ohne Eisreinigung eine fünfminütige "Sudden Victory Overtime", bei der jede Mannschaft jeweils nur vier Feldspieler einsetzen darf. Aber es müssen mindestens drei Feldspieler eingesetzt werden. Danach Penaltyschießen nach IIHF Regeln. Der Sieger erhält einen weiteren Punkt. Play-off: Die acht Mannschaften der Grunddurchgänge bestreiten das Play-off. Im Viertelfinale spielen: 1-8, 2-7, 3-6, 4-5 eine Serie "best of five". Im Halbfinale spielen die Sieger aus dem Viertelfinale 1-8 gegen 4-5, bzw. 2-7 gegen 3-6 eine Serie "best of five". Die beiden Sieger bestreiten das Finale in einer Serie "best of five". Heimrecht in den Viertelfinal-, Halbfinal- und Finalspielen hat jeweils der nach den Grunddurchgängen besser plazierte Verein. Der Sieger der Österreichischen Eishockeyliga ist berechtigt, an dem von der IIHF ausgeschriebenen Bewerb teilzunehmen (Continentalcup). Sollte der Gesamtsieger nach den drei Grunddurchgängen ident mit dem Sieger der Österreichischen Eishockeyliga sein, so ist der Zweitplazierte der Finalspiele ebenso berechtigt, an dem von der IIHF ausgeschriebenen Bewerb teilzunehmen. Spieltermine und Platzwahlrecht Der im Spielplan zuerst genannte Verein hat Platzwahlrecht und gilt als Veranstalter. Der Wettspielreferent ist berechtigt, in begründeten Fällen Meisterschaftstermine abzuändern. Infolge "höherer Gewalt" ausgefallene Spiele sind – nach Rücksprache mit dem Wettspielreferenten wie bei Punkt 1 – raschest nachzutragen. Wird ein Spiel wegen Stromausfall, Nebel oder anderen Ereignissen unterbrochen, so hat der Veranstalter alles zu unternehmen, um eine Weiterführung des Spiels zu ermöglichen. Die Spielunterbrechung darf jedoch insgesamt die Zeit von 45 Minuten nicht überschreiten. Spielberechtigung und Spielerpässe Spielberechtigt ist jeder beim ÖEHV für den Verein ordnungsgemäß gemeldete Spieler. Das Antreten eines an sich spielberechtigten Spielers ohne Spielerpass hat für die betreffende Mannschaft keinen Punkteverlust, sondern lediglich die Bestrafung nach der Disziplinarordnung des ÖEHV zur Folge, sofern die Identität des Spielers auf der Rückseite des Spielberichts von einem dazu berechtigten Funktionär bestätigt wird. Entgegen den bisherigen Gepflogenheiten wird einem Spieler, über den bei einem Spiel eine Matchstrafe oder schwere Disziplinarstrafe verhängt worden ist, der Spielerpass nicht abgenommen. Der Spieler bleibt jedoch bis zur Entscheidung durch den Referenten für das Melde-, Ordnungs-, und Beglaubigungswesen des ÖEHV gesperrt (siehe Disziplinarordnung des ÖEHV). Seitens des ÖEHV gibt es eine Farmteam-Regelung, nach der ein Verein fünf vor Beginn der Meisterschaft namentlich zu nennende Spieler eines Partnervereines einer anderen österreichischen Liga einsetzen darf. Ein Wechsel innerhalb der Österreichischen Eishockeyliga ist nur bis zum Ende des ersten Grunddurchgangs möglich (Punkteteilung). Dasselbe gilt für österreichische Spieler, die im Ausland tätig sind, auch wenn sie noch bei einem inländischen Verein gemeldet sind. Ein weiterer Wechsel ist erst wieder innerhalb von 48 Stunden nach Ende des gesamten Grunddurchgangs möglich. Transferkartenspieler (Ausländer) dürfen bis Ende der Meisterschaft angemeldet werden. Pflichten des Veranstalters und der Gastmannschaft Grundsätzlich gelten die allgemeinen Durchführungsbestimmungen des ÖEHV, die einen integrierenden Bestandteil dieser Sonderbestimmungen darstellen. Die Spielberichte müssen vom Veranstalter sofort nach Beendigung eines Spiels an das Sekretariat des ÖEHV und an den Verantwortlichen für die Statistik gefaxt werden. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, daß ab 30 Minuten vor Spielbeginn und bis 30 Minuten nach Spielende ein Arzt in der Halle anwesend ist und auch der Gastmannschaft bei Bedarf zur Verfügung steht. Schiedsrichter Die Schiedsrichterbesetzungen erfolgen durch den Schiedsrichterreferenten des ÖEHV. Gültigkeit haben die neuen Regeln des Internationalen Eishockeyverbandes (IIHF). Die Schiedsrichter sind verpflichtet, bis spätestens 12.00 Uhr des dem Spieltag folgenden Tages sämtliche Berichte und Anzeigen per Fax (oder e-mail) dem Sekretariat des ÖEHV und dem Verein, der von einer Anzeige betroffen ist, zu übermitteln. Beglaubigung der Spiele Die Beglaubigung der Spiele erfolgt aufgrund der Spielberichte durch den Referenten für das Melde-, Ordnungs- und Beglaubigungswesen des ÖEHV. Dopingbestimmungen Die Bestimmungen der nationalen Meisterschaft müssen vollinhaltlich angewendet werden und richten sich nach den jeweils geltenden Definitionen des Österreichischen Anti-Doping-Komitees (ÖADC, siehe auch Disziplinarordnung). Kommunikationsmittel Es wird darauf hingewiesen, daß alle Spielberichte, Formulare und Berichte möglichst mit Schreibmaschine oder EDV-unterstützt auszufüllen sind. Die Vereine sind verpflichtet, den Schiedsrichtern alle Mitteilungen der ÖEL durch die vereinseigenen Telefaxgeräte oder e-mail durchgeben zu lassen. Schlussbestimmungen In allen in diesen Durchführungsbestimmungen nicht vorgesehenen Fällen steht dem Vorstand des ÖEHV das Recht zu, auszulegen und zu entscheiden. Die am Bewerb teilnehmenden Vereine verpflichten sich mit ihrer Unterschrift zur bedingungslosen Einhaltung dieser Durchführungsbestimmungen. Diese Durchführungsbestimmungen haben für die Saison 2002/03 Gültigkeit.
DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN Die Österreichische Eishockeyliga ist ein Bewerb, der vom Österreichischen Eishockeyverband (ÖEHV) veranstaltet wird. Teilnehmer Nachstehende Vereine haben für die Teilnahme gemeldet: EC KAC, EC Heraklith VSV, Eishockeyclub Graz 99ers, Eishockeyclub Lustenau, EHC "Black Wings" Linz, EV Vienna Capitals, HC TWK Innsbruck "Die Haie", Eishockeyclub Feldkirch. Teilnahmebedingungen Jede Mannschaft ist verpflichtet, eine Bankgarantie in der Höhe von € 22.000,-- mit der Nennung beim Österreichischen Eishockeyverband zu hinterlegen. Von dieser Bankgarantie verfallen bei Rückziehung der Nennung bis zum 15.6.2002 Euro 7 267.--, bis zum 15.7.2002 Euro 14 534,-- und nach dem 15.7.2002 die gesamten Euro 22.000,--. Darüber hinaus bürgt diese für fällige Disziplinarstrafen und allfällige Gebühren aus diesem Bewerb, auch § 3, lit.3b DO. Zu jedem Spiel muß die jeweils spielstärkste Mannschaft nominiert werden. Das Nichtantreten einer Mannschaft zieht nach sich: Strafe und allfälliger Kostenersatz Pauschalersatzzahlung an den gegnerischen Verein in Höhe von € 2.180,--. Die Vereine der Bundesliga 1999/2000 (KAC, VSV) dürfen maximal drei Transferkartenspieler, die anderen Vereine maximal vier Transferkartenspieler einsetzen. Ausgenommen sind Spieler österreichischer Staatsbürgerschaft, die eine Transferkarte benötigen. Nichtantreten einer Mannschaft, Wartezeiten Die Wartezeit beträgt 30 Minuten. Ist eine Mannschaft 30 Minuten nach dem festgesetzten Termin nicht mit wenigstens 7 Spielern (inklusive Tormann) angetreten, gilt sie als zum Spiel nicht erschienen. Bei Verspätung der Gastmannschaft auf der Anreisestrecke infolge "höherer Gewalt" (der reisende Verein ist zu einer telefonischen Mitteilung verpflichtet) ist die Wartezeit auf maximal 1 Stunde zu erstrecken. Die Aufwärmzeit nach Regel 632 ist in jedem Fall zu garantieren. Austragungsmodus Der Bewerb wird in EINER Gruppe ausgetragen. Grunddurchgang: Phase 1: Es wird eine einfache Hin- und Rückrunde gespielt. Anschließend werden die Punkte halbiert, halbe Punkte werden aufgerundet. Phase 2: Es wird eine doppelte Hin- und Rückrunde gespielt. Der Gesamtsieger nach den drei Grunddurchgängen ist berechtigt, an dem von der IIHF ausgeschriebenen Bewerb teilzunehmen (Continentalcup). Die Rangordnung erfolgt nach IIHF-Regel 610. Ein gewonnenes Spiel gibt 2 Punkte, ein verlorenes 0 Punkte. Bei Punktegleichheit nach Ende des Grunddurchgangs wird Regel 610 angewendet. Es muß in jedem Spiel einen Sieger geben. Bei einem unentschiedenen Spiel erhalten beide Mannschaften je einen Punkt. Bei unentschiedenem Spielstand nach Ablauf der regulären Spielzeit erfolgt nach zweiminütiger Pause ohne Eisreinigung eine fünfminütige "Sudden Victory Overtime", bei der jede Mannschaft jeweils nur vier Feldspieler einsetzen darf. Aber es müssen mindestens drei Feldspieler eingesetzt werden. Danach Penaltyschießen nach IIHF Regeln. Der Sieger erhält einen weiteren Punkt. Play-off: Die acht Mannschaften der Grunddurchgänge bestreiten das Play-off. Im Viertelfinale spielen: 1-8, 2-7, 3-6, 4-5 eine Serie "best of five". Im Halbfinale spielen die Sieger aus dem Viertelfinale 1-8 gegen 4-5, bzw. 2-7 gegen 3-6 eine Serie "best of five". Die beiden Sieger bestreiten das Finale in einer Serie "best of five". Heimrecht in den Viertelfinal-, Halbfinal- und Finalspielen hat jeweils der nach den Grunddurchgängen besser plazierte Verein. Der Sieger der Österreichischen Eishockeyliga ist berechtigt, an dem von der IIHF ausgeschriebenen Bewerb teilzunehmen (Continentalcup). Sollte der Gesamtsieger nach den drei Grunddurchgängen ident mit dem Sieger der Österreichischen Eishockeyliga sein, so ist der Zweitplazierte der Finalspiele ebenso berechtigt, an dem von der IIHF ausgeschriebenen Bewerb teilzunehmen. Spieltermine und Platzwahlrecht Der im Spielplan zuerst genannte Verein hat Platzwahlrecht und gilt als Veranstalter. Der Wettspielreferent ist berechtigt, in begründeten Fällen Meisterschaftstermine abzuändern. Infolge "höherer Gewalt" ausgefallene Spiele sind – nach Rücksprache mit dem Wettspielreferenten wie bei Punkt 1 – raschest nachzutragen. Wird ein Spiel wegen Stromausfall, Nebel oder anderen Ereignissen unterbrochen, so hat der Veranstalter alles zu unternehmen, um eine Weiterführung des Spiels zu ermöglichen. Die Spielunterbrechung darf jedoch insgesamt die Zeit von 45 Minuten nicht überschreiten. Spielberechtigung und Spielerpässe Spielberechtigt ist jeder beim ÖEHV für den Verein ordnungsgemäß gemeldete Spieler. Das Antreten eines an sich spielberechtigten Spielers ohne Spielerpass hat für die betreffende Mannschaft keinen Punkteverlust, sondern lediglich die Bestrafung nach der Disziplinarordnung des ÖEHV zur Folge, sofern die Identität des Spielers auf der Rückseite des Spielberichts von einem dazu berechtigten Funktionär bestätigt wird. Entgegen den bisherigen Gepflogenheiten wird einem Spieler, über den bei einem Spiel eine Matchstrafe oder schwere Disziplinarstrafe verhängt worden ist, der Spielerpass nicht abgenommen. Der Spieler bleibt jedoch bis zur Entscheidung durch den Referenten für das Melde-, Ordnungs-, und Beglaubigungswesen des ÖEHV gesperrt (siehe Disziplinarordnung des ÖEHV). Seitens des ÖEHV gibt es eine Farmteam-Regelung, nach der ein Verein fünf vor Beginn der Meisterschaft namentlich zu nennende Spieler eines Partnervereines einer anderen österreichischen Liga einsetzen darf. Ein Wechsel innerhalb der Österreichischen Eishockeyliga ist nur bis zum Ende des ersten Grunddurchgangs möglich (Punkteteilung). Dasselbe gilt für österreichische Spieler, die im Ausland tätig sind, auch wenn sie noch bei einem inländischen Verein gemeldet sind. Ein weiterer Wechsel ist erst wieder innerhalb von 48 Stunden nach Ende des gesamten Grunddurchgangs möglich. Transferkartenspieler (Ausländer) dürfen bis Ende der Meisterschaft angemeldet werden. Pflichten des Veranstalters und der Gastmannschaft Grundsätzlich gelten die allgemeinen Durchführungsbestimmungen des ÖEHV, die einen integrierenden Bestandteil dieser Sonderbestimmungen darstellen. Die Spielberichte müssen vom Veranstalter sofort nach Beendigung eines Spiels an das Sekretariat des ÖEHV und an den Verantwortlichen für die Statistik gefaxt werden. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, daß ab 30 Minuten vor Spielbeginn und bis 30 Minuten nach Spielende ein Arzt in der Halle anwesend ist und auch der Gastmannschaft bei Bedarf zur Verfügung steht. Schiedsrichter Die Schiedsrichterbesetzungen erfolgen durch den Schiedsrichterreferenten des ÖEHV. Gültigkeit haben die neuen Regeln des Internationalen Eishockeyverbandes (IIHF). Die Schiedsrichter sind verpflichtet, bis spätestens 12.00 Uhr des dem Spieltag folgenden Tages sämtliche Berichte und Anzeigen per Fax (oder e-mail) dem Sekretariat des ÖEHV und dem Verein, der von einer Anzeige betroffen ist, zu übermitteln. Beglaubigung der Spiele Die Beglaubigung der Spiele erfolgt aufgrund der Spielberichte durch den Referenten für das Melde-, Ordnungs- und Beglaubigungswesen des ÖEHV. Dopingbestimmungen Die Bestimmungen der nationalen Meisterschaft müssen vollinhaltlich angewendet werden und richten sich nach den jeweils geltenden Definitionen des Österreichischen Anti-Doping-Komitees (ÖADC, siehe auch Disziplinarordnung). Kommunikationsmittel Es wird darauf hingewiesen, daß alle Spielberichte, Formulare und Berichte möglichst mit Schreibmaschine oder EDV-unterstützt auszufüllen sind. Die Vereine sind verpflichtet, den Schiedsrichtern alle Mitteilungen der ÖEL durch die vereinseigenen Telefaxgeräte oder e-mail durchgeben zu lassen. Schlussbestimmungen In allen in diesen Durchführungsbestimmungen nicht vorgesehenen Fällen steht dem Vorstand des ÖEHV das Recht zu, auszulegen und zu entscheiden. Die am Bewerb teilnehmenden Vereine verpflichten sich mit ihrer Unterschrift zur bedingungslosen Einhaltung dieser Durchführungsbestimmungen. Diese Durchführungsbestimmungen haben für die Saison 2002/03 Gültigkeit.