UNIQA Liga: Geldstrafe für den VSV für Searle Foul
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marksoft -
29. Januar 2002 um 19:32 -
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Die Situation hatte in den verschiedensten Eishockeyforen der Liga für heftige Diskussionen gesorgt. Gemeint ist der Stockschlag des Villachers Tom Searle, den dieser abseits des Spielgeschehens in der Partie gegen die Vienna Capitals an Yuri Tsurenkov verübte. Nun ist der Verband eingeschritten und hat diese unfaire Aktion geahndet. Jedoch kann der Spieler aus Statutengründen nicht belangt werden, weshalb der ÖEHV eine Geldstrafe über den VSV verhängte.
Den genauen Wortlaut der Presseerklärung des ÖEHV und die Höhe der Strafe gibt es in den Zusatzinfos...
Dr. Helmut Gartner, der Disziplinarreferent des ÖEHV, hat wegen der Stockschlagattacke von Tom Searle (EC Heraklith VSV) gegen Juri Tsurenkov (EV Vienna Capitals) beim Spiel EC Heraklith VSV – EV Vienna Capitals am 24.01.2001 über den EC Heraklith VSV eine Geldstrafe von ca. 727 Euro (ATS 10.000,--) verhängt. Die Attacke wäre von Schiedsrichter Gotthardt mit großer plus automatischer Spieldauerdisziplinarstrafe zu ahnden gewesen. Bei der Verhängung einer solchen Strafe schreitet der Disziplinarreferent normalerweise nicht ein. Angesichts der schweren Regelwidrigkeit der Attacke von Searle wurde sein Verein mit einer Geldstrafe belegt. Eine Bestrafung des Spielers wegen dieser Regelwidrigkeit mit einer Geldbuße ist nach den Verbandsvorschriften nicht möglich. (Quelle: ÖEHV Presseaussendung)
Dr. Helmut Gartner, der Disziplinarreferent des ÖEHV, hat wegen der Stockschlagattacke von Tom Searle (EC Heraklith VSV) gegen Juri Tsurenkov (EV Vienna Capitals) beim Spiel EC Heraklith VSV – EV Vienna Capitals am 24.01.2001 über den EC Heraklith VSV eine Geldstrafe von ca. 727 Euro (ATS 10.000,--) verhängt. Die Attacke wäre von Schiedsrichter Gotthardt mit großer plus automatischer Spieldauerdisziplinarstrafe zu ahnden gewesen. Bei der Verhängung einer solchen Strafe schreitet der Disziplinarreferent normalerweise nicht ein. Angesichts der schweren Regelwidrigkeit der Attacke von Searle wurde sein Verein mit einer Geldstrafe belegt. Eine Bestrafung des Spielers wegen dieser Regelwidrigkeit mit einer Geldbuße ist nach den Verbandsvorschriften nicht möglich. (Quelle: ÖEHV Presseaussendung)