Schweiz: Finanzielle Probleme sorgen für Lizenzprobleme bei Ambri, Chur und Lang
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marksoft -
15. Januar 2002 um 21:03 -
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Nun gibt es auch in der Schweiz für einige Team finanzielle Probleme, die darin resultieren könnten, dass vier Vereine der Nationalliga A und B in der kommenden Saison nicht antreten dürfen.
Derzeit erfüllen aus der Nationalliga A Ambri Piotta, Chur und Langnau die wirtschaftlichen Kriterien nicht. Die drei Teams haben noch bis Ende dieser Saison Zeit, die finanziellen Probleme zu beseitigen und bereits eingeleitete Sanierungsmassnahmen einzuleiten. Die endgültige Lizenzierung für die nächste Saison erfolgt erst nach Ablauf der laufenden Meisterschaften.
Die Erklärung des Schweizer Verbandes gibt es in den Zusatzinfos...
Im Rahmen der Erteilung der Spielberechtigungen für die Saison 2002/2003 hat die Schweizerische Eishockey Nationalliga GmbH in enger Zusammenarbeit mit der beauftragten Treuhandgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG in Bern die Wirtschaftlichkeitsprüfung – materielle Überprüfung der wirtschaftlichen Kriterien - bei allen Nationalliga-Klubs durchgeführt. Gestützt auf den umfangreichen Prüfungsbericht der Treuhandstelle und nach eingehenden Gesprächen mit Klubvertretern ist die Geschäftsführer-Konferenz der Schweizerischen Eishockey Nationalliga GmbH zum Schluss gekommen, dass 18 der 22 Nationalliga-Gesellschafter am Stichtag die wirtschaftlichen Kriterien für die Erteilung der Spielberechtigung für die Saison 2002/2003 mit oder ohne Auflagen erfüllen. Die HC Ambri-Piotta SA, die EHC Chur Sport AG, die SCL TIGERS AG und die EHC Olten AG erfüllen bis zum heutigen Datum die wirtschaftlichen Bedingungen für eine Lizenzerteilung 2002/2003 noch nicht. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass die EHC Olten AG bis zum Zeitpunkt der Überprüfung der Unterlagen die eingeforderten Unterlagen noch nicht eingereicht hatte. Aufgrund der geführten Gespräche und der vorgelegten Unterlagen ist aber davon auszugehen, dass die EHC Olten AG die Lizenzvoraussetzungen aus wirtschaftlicher Sicht für die Saison 2002/2003 erfüllen wird. Sie ist deshalb gehalten, die vollständigen Unterlagen nun einzureichen. Die übrigen drei Gesellschafter wurden von der Geschäftsführung der Nationalliga nun aufgefordert, die notwendigen Schritte zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage voranzutreiben, namentlich die eingeleiteten Sanierungsmassnahmen abzuschliessen, den Nachweis der erfolgreich abgeschlossenen Sanierung zu dokumentieren und die in ihren Budgets für die Saison 2002/2003 vorgegebenen Einnahmen resp. Ausgaben darzulegen und entsprechend zu garantieren. Diese Gesellschafter sollen während den nächsten Wochen ihre eingeleiteten Sanierungsarbeiten abgeschlossen oder soweit konkretisiert haben, dass die Liquidität der jeweils laufenden Meisterschaft dadurch nicht gefährdet ist. Die Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit basiert primär auf den Rechtsgrundlagen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR). In Ergänzung zu den Gesetzesartikel wurden anhand der Liquiditätskennzahlen, des wirtschaftlichen Eigenkapitals und der eingereichten Budgets, die sekundären wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Zukunft analysiert. Die Erteilung der Spielberechtigungen für die Nationalliga A und Nationalliga B wird von der Erfüllung von rechtlichen, sportlichen, wirtschaftlichen und infrastrukturell-logistischen Bedingungen abhängig gemacht. Die Erteilung einer Spielberechtigung erfolgt mit oder ohne Auflagen. Das Lizenzierungsverfahren der Schweizerischen Eishockey Nationalliga GmbH wurde um ein halbes Jahr vorgezogen, damit den Klubs und der Geschäftsführung der Nationalliga mehr Planungsspielraum gegeben werden kann. Die Erteilung der Spielberechtigung für die Saison 2002/2003 erfolgt nach Abschluss der Meisterschaft 2001/2002, sobald die sportliche Qualifikation feststeht. (Quelle: SEHV Presseaussendung)
Im Rahmen der Erteilung der Spielberechtigungen für die Saison 2002/2003 hat die Schweizerische Eishockey Nationalliga GmbH in enger Zusammenarbeit mit der beauftragten Treuhandgesellschaft PricewaterhouseCoopers AG in Bern die Wirtschaftlichkeitsprüfung – materielle Überprüfung der wirtschaftlichen Kriterien - bei allen Nationalliga-Klubs durchgeführt. Gestützt auf den umfangreichen Prüfungsbericht der Treuhandstelle und nach eingehenden Gesprächen mit Klubvertretern ist die Geschäftsführer-Konferenz der Schweizerischen Eishockey Nationalliga GmbH zum Schluss gekommen, dass 18 der 22 Nationalliga-Gesellschafter am Stichtag die wirtschaftlichen Kriterien für die Erteilung der Spielberechtigung für die Saison 2002/2003 mit oder ohne Auflagen erfüllen. Die HC Ambri-Piotta SA, die EHC Chur Sport AG, die SCL TIGERS AG und die EHC Olten AG erfüllen bis zum heutigen Datum die wirtschaftlichen Bedingungen für eine Lizenzerteilung 2002/2003 noch nicht. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass die EHC Olten AG bis zum Zeitpunkt der Überprüfung der Unterlagen die eingeforderten Unterlagen noch nicht eingereicht hatte. Aufgrund der geführten Gespräche und der vorgelegten Unterlagen ist aber davon auszugehen, dass die EHC Olten AG die Lizenzvoraussetzungen aus wirtschaftlicher Sicht für die Saison 2002/2003 erfüllen wird. Sie ist deshalb gehalten, die vollständigen Unterlagen nun einzureichen. Die übrigen drei Gesellschafter wurden von der Geschäftsführung der Nationalliga nun aufgefordert, die notwendigen Schritte zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage voranzutreiben, namentlich die eingeleiteten Sanierungsmassnahmen abzuschliessen, den Nachweis der erfolgreich abgeschlossenen Sanierung zu dokumentieren und die in ihren Budgets für die Saison 2002/2003 vorgegebenen Einnahmen resp. Ausgaben darzulegen und entsprechend zu garantieren. Diese Gesellschafter sollen während den nächsten Wochen ihre eingeleiteten Sanierungsarbeiten abgeschlossen oder soweit konkretisiert haben, dass die Liquidität der jeweils laufenden Meisterschaft dadurch nicht gefährdet ist. Die Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit basiert primär auf den Rechtsgrundlagen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR). In Ergänzung zu den Gesetzesartikel wurden anhand der Liquiditätskennzahlen, des wirtschaftlichen Eigenkapitals und der eingereichten Budgets, die sekundären wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Zukunft analysiert. Die Erteilung der Spielberechtigungen für die Nationalliga A und Nationalliga B wird von der Erfüllung von rechtlichen, sportlichen, wirtschaftlichen und infrastrukturell-logistischen Bedingungen abhängig gemacht. Die Erteilung einer Spielberechtigung erfolgt mit oder ohne Auflagen. Das Lizenzierungsverfahren der Schweizerischen Eishockey Nationalliga GmbH wurde um ein halbes Jahr vorgezogen, damit den Klubs und der Geschäftsführung der Nationalliga mehr Planungsspielraum gegeben werden kann. Die Erteilung der Spielberechtigung für die Saison 2002/2003 erfolgt nach Abschluss der Meisterschaft 2001/2002, sobald die sportliche Qualifikation feststeht. (Quelle: SEHV Presseaussendung)