ZitatAlles anzeigenOriginal von VincenteCleruzio
§ 28 Abs 1 Angestelltengesetz: "Wenn der Angestellte ohne wichtigen Grund vorzeitig austritt ... , steht dem Dienstgeber der Anspruch auf Ersatz des ihm verursachten Schadens zu."das ist eben die frage, welchen "vermögensschaden" die black wings erlitten haben. selbst wenn sie zb so lange verlieren sollten, bis ein neuer coach/trainer etc gefunden ist, welchen vermögenswerten nachteil erleiden sie dann, wie wäre der zu beziffern? und dann müsste auch noch die "kausalität" bewiesen werden, müsste nachgewiesen werden, dass der - im angestelltengesetz so bezeichnete - "vorzeitige austritt" von stewart (könnte das bitte jemand bei den rechtschreibakrobaten ausbauen?) ursächlich für diesen schaden ist; und nicht die ladehemmung der stürmer, die verunsicherten verteidiger und die goalies. viel spass bei diesem unterfangen!
§ 38 Angestelltengesetz "Konventionalstrafen unterliegen dem richterlichen Mäßigungsrechte."
das habe ich übersehen, der ich leider nie arbeitsrecht studieren durfte, ich war schlicht der falschen meinung, dass solche "konventionalstrafen" unzulässig wären auch gegenüber angestellten - ich danke dir, @nature-boy, für diesen hinweis, es geht einfach nichts über eine gediegene ausbildung im arbeitsrecht an der uni in graz, congratulatione; und es geht nichts über einen blick ins gesetzbuch.
eine vertraglich vereinbarte "konventionalstrafe" ist "ihrem wesen nach nach eine pauschalierter schadenersatz für den fall der nichterfüllung oder schlechterfüllung eines vertrags", sie ist vom "tatsächlichen
eintritt eines schadens beim gläubiger unabhängig" - hier liegt möglicherweise ein richtiger kohlehaufen für den sig. avvocato dottore willy wetzl. wie gross dieser haufen ist (richterliches mäßigungsrecht unberüclsichtigt) und ob überhaupt solch ein haufen da ist, hängt vom vertrag ab, der mit stewart abgeschlossen worden ist. der willy wird doch wohl nicht auf so eine konventionalstrafe für den fall der schlecht-/nichterfüllung des vertrags vergessen haben? wenn er, wie in den vertragsschimmeln üblich, nur eine vereinbart hat für den fall der verletzung eines konkurrenzverbots (in der ebel in österreich), dann kann er sich diese konventionalstrafe "in die haare schmieren", so er sie sich nicht ohnedies gestern nacht alle ausgerissen hat.salute, vincente.
ich könnte mir gut vorstellen, das der eine oder andere Headhunter bald bei dir anrufen wird
Die Linzer sollten dich zumindest als Berater anheuern.... ![]()