Alles anzeigenChristian Nusser berichtet von seiner Infektion.
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Ich fasse noch einmal – für alle Entmantelten und Unentmantelten – grob zusammen, was derzeit gilt:
1. Man wird aufgrund eines CT-Wertes in Quarantäne gesteckt, der ungefähr genau festgelegt wurde und der von Bundesland zu Bundesland verschieden ist.
2. Um den CT-Wert festzustellen, muss man einen PCR-Test machen. Es gibt auch Antigentests, die dienen aber nur der eigenen Unterhaltung.
3. Die Quarantäne dauert zehn Tage, außer sie dauert fünf Tage.
4. Nach fünf Tagen kann man sich „freitesten“, muss aber mindestens 48 Stunden ohne Symptome sein. Was ein Symptom ist, kann man selbst festlegen.
5. Man kann sich aus der Quarantäne nicht nur „freitesten“, man kann die Quarantäne auch „verkürzen“, was dasselbe ist, aber nicht das Gleiche.
6. Wer die Quarantäne „verkürzen“ will, muss sich dafür nicht „freitesten“. Man muss lediglich 48 Stunden ohne Symptome sein, die man selbst festlegen kann.
7. Wer sich nach fünf Tagen „freitestet“, darf alles machen, wer seine Quarantäne nach fünf Tagen „verkürzt“, ist „verkehrsbeschränkt“, darf also nur fast alles machen.
8. In Wien kann man sich nach fünf Tagen „freitesten“, aber man kann die Quarantäne nach fünf Tagen nicht „verkürzen“. Dafür müssen sich Wiener nach Niederösterreich bringen lassen.
9. Wenn man nach fünf Tagen unter einer willkürlich festgelegten CT-Grenze ist, bleibt man weiter in Quarantäne.
10. Wenn man nach zehn Tagen unter einer willkürlich festgelegten CT-Grenze ist, kommt man automatisch frei, der CT-Wert ist nun egal. Man muss allerdings 48 Stunden ohne Symptome sein, die man immer noch selbst definiert.
11. Für Geimpfte spielt der CT-Wert aber ohnehin keine Rolle, sagt die oberste Gesundheitsbeamtin des Landes.
Ich glaube für Herbst wird man sich eine bessere Konstruktion ausdenken müssen. Ich wünsche ein wunderbares Wochenende."
liest sich fast wie ein echter "Gunkl"
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