Beharrliche Verfolgung ("Stalking") gibt es schon (§ 107a StGB) -mit Selbstmord als Folge Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren -, eine Mail ist dafür aber zu wenig, weil die Verfolgung, die geeignet sein muss, die verfolgte Person "in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen", "eine längere Zeit hindurch fortgesetzt" werden muss.
diese juristische Wort-Klauberei ist nix für mich - das sind alles zahnlose endlose Texte. Für diese Frau waren diese Mails nun mal UNZUMUTBAR. Es wird wohl noch Einige Opfer bedürfen, bis man die Sache ernst nimmt.