Überhaupt nix ist geregelt. Ich habe zu so einer schwindligen Regelung niemals zugestimmt. In Briefen können die schreiben was sie wollen. Aber als Vertragspartner einer GmbH sind wir Abonnenten Verbraucher im Sinn des KSchG und selbst, wenn der VSV so etwas je geschrieben hat, kann ein Schweigen dazu bestimmt nicht als Zustimmung gedeutet werden.
Für mich ist das völlig klar, dass das Abo zum Besuch von 24/25 Spielen berechtigt und dass der exakte anteilige Preis für jede einzelne Partie, die man nicht in der Halle anschauen kann, zu refundieren ist.
Der VSV kann da nix dafür; ich aber auch nicht und wenn die Leistung nicht erbracht wird, ist der Abopreis, mit dem ich ja in Vorlage getreten bin, anteilig zuückzuzahlen. Da kann es gar keine zweite Meinung geben.
Jeder der ein Abo gekauft hat, sollte jetzt wenigstens soviel sein, den Fehler (insofern derjenige einen sieht) bei sich zu suchen. Die 15,- Refundierung gelten für mich wie mit Handschlag besiegelt, wenn ich mir in so einer Zeit ein Abo nehme.