Wenn es “immer wieder publiziert“ worden ist, dass (die Schwere) einer(r) Verletzung kein Kriterium für das Strafmaß ist, dann sollte es Dir nicht schwer fallen, einen Beleg dafür zu finden und mir auf meine präzise Frage zu antworten, “wo“ das publiziert worden ist.
Ich habe eben per Gaudi auf der Website der Ebel, DOPS, Sperren, Saison 2015/16, nachgeschaut und schon bei den ersten zwei Einträgen (Kapstadt und Spannring) unter dem Titel “key references“ jeweils das Kriterium “injury to opposing player“ gefunden.Das PSC/DOPS hat, wenn eine Verletzung für eine Sperre oder das Strafmaß unerheblich wäre, also sinnloses Zeug in die Begründungen seiner Entscheidungen geschrieben.
Ich habe leider nicht so viel Zeit, wie ein wohlbestallter Strafverteidiger... ![]()
Aber, bei sämtlichen Strafvideos bzw Erklärtexten dazu war ständig nur die Rede von Tatabsicht und Tatausführung.
Die Folgen für das Opfer wurden in keinem Fall als strafmildernd oder als strafverschärfend erwähnt, spielte also im Urteilsmaß keine Rolle.
Wenn man die Schwere einer Verletzung in das Urteil mit einbezogen hätte. wäre es wohl zum Beispiel bei Pelech vs Schramm zu einer zweistelligen Strafe gekommen.
So wurde bislang nur das Delikt als solches bestraft, wobei die Intensität aber auch die Mannschaftszugehörigkeit (
- den Smilie setze ich mal ungern, eigentlich nur aus political correctness) eine Rolle spielten...