nur falls einen Kollektivvertrag für Sportler geben sollte
von https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbei…rlaubsgeld.html
"Kommt kein Kollektivvertrag zur Anwendung und sind auch im Arbeitsvertrag keine Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld vereinbart, erhalten Sie keine dieser Sonderzahlungen! Denn es gibt im Rahmen von privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld."