@Vincente
Du liest in der parlamentarischen Auskunft den öffentlichen Teil. BMI-intern hat es in dieser Angelegenheit jedenfalls ordentlich "gefunkt". Da die "Unangemessenheit" der Kleidung einzelner bei einem Versorgungseinsatz aber perse nicht strafbar ist, mutmaße ich, dass bei einem Disziplinarverfahren trotzdem nicht viel herauskommen wird.
Ich kann Dir aber versichern, dass es jedenfalls genug Leute innerhalb des BMI und des Polizeiapparats an entscheidenden Stellen gibt, denen die unscharfe Grenze mancher zum rechten Rand nicht nur peinlich ist, sondern die das auch extrem ärgerlich macht. Es schadet dem Ruf der Exekutive insgesamt und das wissen zumindest alle Besonnenen. Du wirst die Gesinnung mancher simplen Geister nicht per Disziplinarverordnung ändern können, aber ich bin mir sicher, dass es "Symbolträger" als Versorgungseinheiten so schnell nicht mehr bei öffentlichen Einsätzen geben wird.