Wo liegt da die öffentliche Indiskretion, wenn die Verhandlung selbst öffentlich ist? Privatangelegenheit, die besonderen Schutz der Privatsphäre erfordern würde, ist dieser Fall schon länger nicht mehr...
Einer öffentlichen Gerichtsverhandlung persönlich beizuwohnen ist aus meiner Sicht etwas anderes, als deren Inhalte inkl. Klarnamen auf Social Media in einem öffentlichen Internetforum zu diskutieren. Das ist aus gutem Grund bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung auch den Massenmedien verboten, bzw. halten sich diese bei halböffentlichen Personen an einen gewissen Kodex, dies nicht zu tun. Ich denke, auch die User von Social Media sollten diese Grenzen respektieren. Jst my 2cents.
Nein! Auch Personen öffentlichen Interesses haben ein Recht auf Schutz der Privatsphäre. Der alltägliche unerträgliche „Hängt ihn höher“ Social Media „Lynchmob“ ist schlimm genug. Man muss diesen in einem EISHOCKEY Forum nicht auch noch befeuern.