ZitatOriginal von Maru
wiegesagt es kann nicht sein,das der verband zunächst die zustimmung für 7 legionäre pro verein gibt,um das ganze kurze zeit später,nichtig zu machen!
naja, fairerweise muß man sagen, daß die aufstockung auf die sieben legos bei einer ligasitzung von den vereinen beschlossen wurde. ich bin mir nicht sicher, ob dort überhaupt ein vertreter des verbandes anwesend, bzw. stimmberechtigt war.
man ist damals bei der einführung des selbstständigen ligavereines mit dem oehv eine kooperation bzgl. durchführung der ebl eingegangen. es stellt sich nun die frage, wer in dieser kooperation die ERSTE GEIGE spielt. die vertreter der vereine, die letztlich die wirtschaftliche haftung tragen, oder der oehv, der (zumindest wirtschaftlich) nicht belangbar ist, allerdings immer noch sein eigenes selbstverständnis über die machtverteilung in der ebl hat.
die meinung der ebl-vereine ist offensichtlich, daß der oehv bestenfalls ein partner ist, dem man die durchführung der meisterschaft nach iihf-regeln delegiert hat, aber sonst nicht mehr. bei grundsätzlichen fragen der weiterentwicklung der liga oder der anzahl der legionäre entscheiden die vereine selbst (und immer weniger unter der mitwirkung des oehv) und der oehv kann in zukunft bestenfalls seine meinung dazu (im stillen oder über die medien) ausrichten. ein eigentliches stimmrecht in dem sinn hat der oehv in der liga schon heute kein wirkliches mehr.
die liga könnte sich auch vollständig eigenständig machen und vom oehv unabhängige spielberechtigungen für die einzelnen spieler ausstellen bzw. sich die lizenzierung der ligavereine (wenn sie will) völlig selbst organisieren. da eine internationale beschickung von ligavereinen bei iihf-clubbewerben im eishockey sowieso kein thema ist, gibt es absolut nichts, womit der oehv der liga noch wirklich schaden kann!
das einzige, was der oehv noch tun kann, ist der ebl seinerseits die kooperation aufzukündigen und die vereine damit zu zwingen, sich die ebl völlig selbstständig (spielberechtigungen, transfermodalitäten, lizenzierung, schiedsrichterwesen, etc...) zu organisieren. der oehv könnte auch damit drohen, daß spieler, die in den unteren ligen spielberechtigt sind, eben diese bei einem wechsel in die ebl dauerhaft entzogen wird (lebenslänglich sperre) und damit die rückkehr in die oehv-ligen ausgeschlossen wird (obwohl dies nach EU recht SEHR fragwürdig wäre und vom internationalen sportgericht in frankreich sehr wahrscheinlich nicht halten würde).
die frage der anzahl der transferkartenspieler entspricht NICHT dem europäischen recht (soweit safrons aussage und kalt weiß das als jurist ganz genau!). juristisch kann der oehv daher die ligavereine zu GAR NICHTS (insbesondere einer bestimmten anzahl) zwingen. die anzahl der transferkartenspieler ist ausschließlich eine juristisch nicht zu sanktionierende vereinbarung der vereine untereinander (gentlemen agreement), das jederzeit vom x-ten legionär, der von einem klub in österreich eingesetzt werden will in zusammenwirken mit dem klub, der ihn beschäftigen will, per gericht aufgehoben werden kann. die vereinbarung besagt eigentlich nur, daß die klubs es ablehnen über eine bestimmte anzahl legionäre zu verpflichten. da die klubs daher den x-ten lego selber nicht wollen, gibt es für diese spieler auch keine möglichkeit zu klagen, da man sich auch in der EU ohne zustimmung des arbeitgebers einen bestimmten arbeitsplatz nicht ERklagen kann.
auch die transfermodalitäten (stichtage, etc...) sind defacto nur eine vereinbarung der ligavereine untereinander (zivilrechtlicher vertrag), die ausschließlich über die oehv-spielberechtigung für die ebl sanktionierbar ist. da die transfermodalitäten allerdings dem EU-recht nicht widersprechen, ist die einhaltung juristisch über das schadenersatzrecht durchaus einklagbar, obwohl die beweisführung durchaus aufwendig ist.