ebel durchfuehrungsbestimmugen (link![]()
ZitatAlles anzeigenSind Torkameras vorhanden, ist der Hauptschiedsrichter im Rahmen von
Torentscheidungen nach eigenem Ermessen berechtigt, die Videoaufzeichnung
der Übertorkameras einzusehen und auf deren Grundlage seine
Entscheidung zu treffen. Hierbei kommen in Anlehnung an die IIHFRegel
330 folgende Puntke zur Anwendung:1. Puck hat die Torlinie überquert
2. Puck gelangte ins Tor bevor der Torrahmen verschoben wurde
3. Puck wurde mit der Hand gespielt, oder mit dem Schlittschuh
gekickt, ins Tor geleitet
4. Puck wurde von einem Spieloffiziellen ins Tor abgelenkt
5. Puck wurde von einem angreifenden Spieler mit hohem Stock
(Stock über der Höhe der Querstange) berührt, bevor er ins Tor
gelangte
6. Zusätzlich kann der Hauptschiedsrichter das Vorliegen von Torraumabseits
gem. IIHF Regel 470 und 471 überprüfen. Bei Servus
TV Spielen können zusätzlich die verschiedenen Kameraperspektiven
aus der Übertragung genutzt werden.
iihf regel 471 ("disallowing a goal") ermoeglicht wiederum strafen bei zurecht aberkannten toren.