(3) Sonderregelung Punktewert für 2009/2010:
Unabhängig vom tatsächlich ermittelten Wert wird einem: Transferkartenspieler der Punktwert 4 (vier); max. drei namentlich vom Verein genannte U20-Transferkartenspieler (Jahrgänge 1990 und jünger) der Punktwert 2 (zwei) - ab dem vierten U20-TK-Spieler im 22-Mann-Kader gilt die Regelung wie für einen Transferkartenspieler (= 4 Punkte); Nationalen U20-Spielern und nationalen U20-Tormännern (Jahrgänge 1990 und jünger) der Punktwert 0,5 (null komma fünf), nationalen U24-Spielern und nationalen U24-Tormännern (Jahrgang 1986) der Punktwert von 1 (eins), nationalen U28-Tormänner (Jahrgänge 1982-1985) der Punktwert von 1,5 (eins komma fünf) und nationalen Ü28-Tormännern (Jahrgang 1981 und älter) der Punktwert von 2 (zwei) zugewiesen.
Das scheint neu zu sein.