Mal eine Interessensfrage, wie wäre dies eigentlich rechtlich möglich? Wenn man als Deutsch-Österreicher als Legio zählt, ist dies dann nicht eine Schlechterstellung am Arbeitsmarkt und somit nicht zulässig? Gibt ja einige rechtlich bewanderte User hier im Forum, vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen.
Das werden wir herausfinden, falls der Salzburger dann heuer seine Klage durchzieht. Aber grundsätzlich ja.
Dies gilt aber dann nicht nur für Deutsch-Österreicher, sondern alle EU Bürger. (z.B. schwedische Legios)
Ich bin zwar kein Jurist, aber das Bosman-Urteil aus 1995 zur freien Wahl des Arbeitsplaztes dürfte auch auf unsere Liga 1:1 umlegbar sein. Hier der Auszug aus Wikipedia:
ZitatDer EuGH fällte am 15. Dezember 1995 (EuGH RS C-415/93, Slg 1995, I-4921) die Entscheidung, dass Profi-Fußballer innerhalb der EU normale Arbeitnehmer im Sinne des EG-Vertrages (seit dem 1. Dezember 2009 AEUV) seien und daher die dort (insb. Art. 45 AEUV, Ex-Art. 39 EG) festgeschriebene Freizügigkeit nicht nur für behördliche (also staatliche) Maßnahmen gilt, sondern auch für andere Vorschriften, die zur kollektiven Regelung der Arbeit dienen, also solche, die einen bestimmten Bereich abschließend und vergleichbar mit einem staatlichen Gesetz regeln.
Spannend wirds halt erst, wenn wirklich jemand dagegen Klage einreicht.