War ja nur eine Frage der Zeit, das die "rechte Welle" anlässlich des Brevik-Falles wieder die Todesstrafe fordert.... [kopf]
Dazu nur EIN Gegenargument. Abgesehen davon, dass in keinem Land der Welt, in welchem die Todesstrafe vollzogen wird, die Zahl an Gewaltverbrechen geringer ist, als in anderen Ländern (wie schon treffend erwähnt), kann man einen Justizirrtum (Fehlurteil) wiedergutmachen, wenn es sich um eine Geld- oder Haftstrafe handelt. WAS ABER BEI EINER VOLLZOGENEN TODESSTRAFE?
Ich erinnere nur an den Fall des farbigen Edward Earl Johnsson, bei welchem sich der Vollzug der Todesstrafe im Nachhinein als rechtlich völlig haltlos herausstellte (moralisch ist sie es ja ohnedies) und es sich - wie von amnesty international im Buch "Todesstrafen in den USA" belegt - ausschliesslich um ein rassenpolitisch motiviertes Urteil und dessen Vollstreckung handelte.