laut den übertrittsbestimmungen des oehv (auf eishockey.at nachzulesen) gibt es für einen spieler, der im 23ten lebensjahr ist, keine ausbildungsentschädigung mehr. demnach wäre altmann ablösefrei.
jetzt kommen die capitals aber mit einer angeblichen ausnahmebestimmung daher, die außer ihnen keiner kennt (weder mion noch kasper haben davon gehört). laut dieser ausnahmebestimmung wäre für altmann trotzdem eine ablöse fällig. das muss halt jetzt überprüft werden. seltsam ist einfach, das von dieser ausnahmebestimmung bis jetzt nur die capitals wissen...
aber man wird sehen was sich da noch tut..