Wenn ich das lese, frage ich mich wo der EuGH falsch abgebogen ist.
ZitatZuletzt sah der EuGH auch bei der Vermarktung von Medienrechten, insbesondere Fernsehrechten, Wettbewerbsverstöße. Denn Fifa/Uefa behalten sich ein Monopol auf die Vermarktung von Medienrechten aus Spielen im Rahmen von Sportveranstaltungen, die sie organisieren vor. Dadurch verhindern sie einen Wettbewerb bei der Vermarktung von Medienrechten zwischen Fußballvereinen.
Für mich als Rechtslaien heißt das, jeder UCL/EM/WM Teilnehmer soll sich selbst aussuchen können auf welchem TV Kanal er zu sehen ist und auch selbst verhandeln wieviel Geld er dafür bekommt.
Das Urteil mit der ISU verstehe ich noch, das mit Antwerpen geht wieder Richtung Bosman, wobei meiner Auffassung nach mit der Regelung nur die Nachwuchsförderung im Land gesichert sein soll.
Wenn Wettbewerb = Geld verdienen ist, bleibt der Sport(keine Nachwuchsförderung) und der Fan(zig TV und Streamabos) komplett auf der Strecke.
Fasse ich das falsch auf?