In Österreich schon, da ist das Entgelt für das laufende Monat allerspätestens zum Monatsletzten fällig.
Lt. KV bis zum 5. des Folgemonats, wenn der auf ein WE fällt entsprechend länger, genauso wie bei den Abgaben zum 15., fällt der auf einen Samstag, reicht der 17. zur Überweisung.