Kärnten
Temposünder zahlen jetzt mehr
Seit 1. September gelten neue Strafen bei Geschwindigkeitsübertretungen. Für 2016 ist eine weitere Erhöhung der Verkehrsstrafen geplant.
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Seit 1. September müssen Fahrzeuglenker bei Geschwindigkeitsübertretungen im Ortsgebiet und auf Freilandstraßen tiefer in die Tasche greifen.
Laut Auskunft der Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen zahlte man bei Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten von weniger als 20 Stundenkilometern bisher 25 Euro, fuhr man mehr als 20 bis 25 Stundenkilometer zu schnell, waren 30 Euro fällig und bei mehr als 25 bis 30 Stundenkilometern 35 Euro. Die neuen Strafen: Bei Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten bis zehn Stundenkilometer sind 20 Euro Strafe vorgesehen, bei mehr als zehn bis 20 Stundenkilometern berappt man 35 Euro, fährt man mehr als 20 bis 30 Stundenkilometer zu schnell, sind 50 Euro fällig, bei mehr als 30 bis 40 Stundenkilometer bei Feststellung mit Messgeräten 70 Euro.
Höhere Strafen geplant
Eine weitere Erhöhung für Verkehrssünder könnte mit 1. Jänner 2016 erfolgen: Der Plan der Koalition ist, die Verkehrsstrafen (Organstrafverfügungen) um fünf Prozent zu erhöhen. Diese Abgabenerhöhung soll (neben zahlreichen anderen Maßnahmen) mithelfen, das vom Bund vorgegebene Sparziel von 50 Millionen zu erreichen. Die gesetzliche Grundlage dazu müsse aber erst geschaffen werden, sagt Daniela Ebner, stellvertretende Büroleiterin von Finanzreferentin Gaby Schaunig (SPÖ).
Land muss sparen
2,3 Millionen Euro bringen die Verkehrsstrafen derzeit jährlich ein, um geschätzte 150.000 Euro mehr pro Jahr wären es durch die Anhebung der Strafen. Noch in diesem Herbst will die Koalition die gesetzliche Grundlage dafür schaffen – im Landtag. Denn der für Verkehrsrecht zuständige Landesrat Christian Ragger (FPÖ) lehnt höhere Verkehrsstrafen ab. „Hier wird am zuständigen Referenten vorbei entschieden. Wenn das von der Koalition über den Landtag durchgepeitscht wird, sind ihm die Hände gebunden“, sagt Pressesprecher Markus Reiter.
Auf welche Verkehrsstrafen im Detail die Erhöhung zutreffen könnte, steht noch nicht fest. Fakt ist, dass der Organstrafen-Katalog bundesländerweise erstellt wird.
MICHAELA PRAPROTNIG, CLAUDIA FELSBERGER