Zur Verfassungswidrigkeit meldet sich der steirische Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk in der KLZ relativ hart zu Wort:
Was hätten die Juristen im Sozialministerium anders machen müssen?
"Sie haben es sich relativ einfach gemacht. Sie haben mit einer Generalklausel gearbeitet: Es hätte genügt, wenn jemand elementare juristische Grundkenntnisse angewandt hätte, die da lauten: Wenn im Gesetz das Betreten bestimmter Orte verboten ist, dann ist es nicht zulässig, in einer Verordnung generell das Betreten öffentlicher Orte zu verbieten. Man hätte sich die Mühe machen müssen, in einem Katalog auszuweisen, welche öffentlichen Orte davon betroffen sind. Das hätte nicht passieren dürfen."