hier mal etwas für die Juristen im Forum.
wieso es für Besucher eine Strafe von bis zu 7260 Euro geben sollte ist mir aus dem Gesetzes Text nicht ersichtlich.
Ich frag mich jedoch wie es dann heute zb. in ganz Kärnten Kino Vorführungen geben kann - wenn diese eindeutig unter den Begriff Veranstaltung fallen.
(1) Veranstaltungen im Sinne dieses Gesetzes sind:
a) alle Unternehmungen und Darbietungen, die zum Vergnügen oder zur Erbauung der Besucher und Teilnehmer bestimmt sind; hierzu gehören insbesondere Theatervorstellungen, Konzerte, Ausstellungen, sportliche Wettkämpfe und Vorführungen, Public-Viewing, Vorträge, Rezitationen, Vorlesungen, Tierschauen, Schaustellungen, Belustigungen, Tanzveranstaltungen und dergleichen;
b) Filmvorführungen, Video- und DVD-Projektionen.
§ 8 Verbotene Veranstaltungen
(1) Verboten sind
a) Veranstaltungen, die den Strafgesetzen zuwiderlaufen; ...
b) Am Karfreitag und am 24. Dezember sind Veranstaltungen verboten. Am Karsamstag dürfen Veranstaltungen nicht vor 14 Uhr begonnen werden.
Gesamtes Gesetz vom 16. Dezember 2010 über die Regelung des Veranstaltungswesens (Kärntner Veranstaltungsgesetz 2010 - K-VAG 2010)
siehe : http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrK&Gesetzesnummer=20000230