Verbände sind prinzipiell genauso private Assoziationen wie Vereine selbst. Das Problem ist mMn das die (Fach)Verbände über die Sportpolitik und die diversen Institutionen (bei uns zB BSO) in ihrem Bereich sowas wie eine faktische Hoheitsgewalt und Monopolstellung über ihre Sportarten bekommen. Dabei kann ein Verband, obwohl er eigentlich nur ein Konstrukt zur Wahrung der Interessen seiner Mitglieder ist und somit via Vereinsrecht und die eigenen Statuten unter gewisser "demokratischer" Kontrolle steht über die Funktionäre ein Eigenleben bekommen, das 1. nicht unbedingt die Interessen und Wünsche der Mehrheit der Vereine widerspiegelt und 2. auch wenn die Politik und das Wirken des Verbandes von der Mehrheit getragen zT über Rechte und Interessen von Minderheiten (einzelne Vereine etc) drübergefahren wird.
Wie stark die faktische Macht des Verbandes ist hängt natürlich von den realen Verhältnissen zusammen (wer hat die Kohle?) und im Beispiel EBEL und OEHV sieht man ja ganz gut was der Hund und was der Schwanz ist.
Ob und wie weit Verbände in die Entscheidungsfreiheit ihrer Mitglieder eingreifen können und die zB artig um Freigabe ersuchen müssen, wenn sie im Ausland bei Wettkämpfen antreten bzw. mitspielen müssen und sowas ist eine delikate Sache. Weil im Prinzip geht das niemanden was an und entscheiden soll's der Verein, der die Kosten dafür trägt. Würde vermuten, wenn ein Verband einem Klub, der in eine Liga in einem anderen Land will, keine Freigabe gibt, der Klub da durchaus rechtliche Handhabe hat und das einklagen könnte (natürlich mit der Gefahr vom Verband formal und informell bestraft zu werden). Aber im Prinzip spielt sich das alles im Zivilrecht ab, im Gegensatz zu den Mitgliedschaften in Kammern (die Körper öffentlichen Rechts sind und Zwangsmitgliedschaft besteht - Zahnärzte können also aus ihrer Kammer nicht raus, solang sie in Ö praktizieren wollen).