Du bist ein ganz schlauer....
Wenn du Angestellter bist und ein Firmenfahrzeug zur Verfügung gestellt bekommst dann bezahlst DU dafür den Sachbezug. Hier gibt es 2 verschiedene Regelungen:
1. du führst ein Fahrtenbuch und darfst pro Monat 500km privat fahren - Kosten 0,8Promille vom Anschaffungswert
2. du kannst privat fahren soviel du willst und brauchst kein Fahrtenbuch - Kosten 1,6 Promille vom Anschaffungswert.Dieser Betrag wird dir brutto monatlich zum Gehalt dazugerechnet (am Papier) und dafür bezahlst du die Steuer. Bei Dienstwohnungen - ebenfalls ein Sachbezug - verhält es sich ähnlich.
Der Verein oder Arbeitgeber bezahlt da gar nix, das fällt zu Lasten des Angestellten - der nutzt es ja auch - irgendwie logisch oder?
Kleine Anmerkung zum letzten Satz: wer eine Steuer abführt (d.h. die Zahlung ans Finanzamt macht) ist nicht notwendigerweise der die Steuerlast auch ökonomisch trägt. ZB die verblichene Getränkesteuer haben zwar die Wirte (Anbieterseite auf diesem Markt) abgeführt, ökonomisch getragen haben die Steuerlast aber die Konsumenten (Nachfrageseite), da die Steuer eingepreist wurde. D.h. wenn du als Arbeitnehmer eine starke Verhandlungsposition hast kannst du Steuerlasten in einem gewissen Ausmaß in deine Gehaltsforderung einpreisen, sodaß am Ende der Arbeitgeber die steuer zahlt obwohl sie von deinem Konto abgezogen wird. Geht natürlich auch umgekehrt, das ganze ist eine Frage der Preiselastizität von Angebot und Nachfrage, das Phänomen nennt sich "tax liability side equivalence" (d.h. wem bzw. welcher Marktseite die Steuer formal aufgebummt wird ist egal, welche sie wirklich trägt bestimmt sich anders). Die Ökonomie hat ein paar Gesetzmässigkeiten, die sich nicht um kodifizierten Regeln wer was zu zahlen hat kümmern (Juristen zB tun sich da oft schwer damit).