Wenn diese 5 Teams mit der Entscheidung der Funktionäre des Verbandes nicht einverstanden sind, kann man bei den nächsten Wahlen ja andere Funktionäre wählen. Ach nein, die besagten 5 Vereine haben ja guter Laune kommuniziert nicht beim italienischen Verband gemeldet zu sein, womit man wahrscheinlich auch kein Stimmrecht hat. Kann mir vorstellen, dass diese konsequente Entscheidung den anderen stimmberechtigten Vereinen sicher gefallen wird.
Wie rechtfertigst du, dass ein Verband (FISG eine private Assoziation - das wird auch in ITA so sein) anderen privaten Assoziationen verbieten kann (= keine Freigabe erteilen) in einem anderen Land ihrem Sport nachzugehen, obwohl diese Vereine beim genannten Verband anscheinend nichtmal Mitglied sind und sich daher auch nie dessen Regeln unterworfen haben? Auf welcher Basis steht das Recht des Verbandes sowas zu tun und entspricht dies auch den allgemeinen Prinzipien eines Rechtstaates und ist das letzten Endes auch wirklich demokratisch legitimiert?
Selbst wenn die genannten Vereine Mitglieder des Verbandes wären und sich somit dessen selbst gegebenen Spielregeln (Verbands- bzw. Vereinsstatuten = Gesetze des kleinen Mannes) unterworfen hätten, fände ich es einen absolut grenzwertigen Eingriff in ihre Freiheitsrechte wenn der Verband (der ja ein Monopolist ist und den man sich nicht aussuchen kann und nur sehr bedingt von innen beeinflussen) zum Ansinnen in einer ausländischen Liga mitspielen zu wollen mit einem einfachen njet einen Riegel vorschieben kann. Aber bei nicht-Mitgliedern so vorzugehen und noch damit durchzukommen, das ist für mein Rechtsverständnis einfach nur der Wahnsinn...