den sinn eine grobe unsportlichkeit bzw ordnungswidrigkeit, die maximal zivilrechtlich zu bestrafen ist, mit einer kollektiven straftat, die eine gefängnisstrafe bedeuten kann zu bestrafen, sehe ich nicht wirklich
In der österreichischen Rechtsordnung gibt es keine Ordnungswidrigkeit - das ist wieder einmal ein bundesdeutscher Rechtsbegriff. Das österreichische Äquivalent wäre wohl eine Verwaltungsübertretung, die aber wiederum nichts mit dem Zivilrecht, das in Österreich grundsätzlich keine Straffunktion (anders als beispielsweise in den USA - Stichwort "punitive damages") hat, zu tun hat.