Verständnisfrage: Die Oberstaatsanwaltschaft (also das Gericht) schickt den Bericht an das Ministerium (also die Politik), das dann entscheidet, ob etwaige Politiker und/oder Beamte für das Ischgl-Chaos geradestehen müssen. Ist das denn nicht eine Missachtung der Trennung von Legislative und Judikative? Müsste da nicht ein Richter entscheiden, ob ein Verfahren eingeleitet wird oder nicht?
Die (Ober)staatsanwaltschaft ist kein Gericht - sonst hätten wir den Inquisitionsprozess - , sondern eine Behörde, die der Weisung des Justizministeriums unterliegt. Artikel 90a B-VG, der das regelt, geht als lex specialis der allgemeinen Bestimmung über die Gewaltentrennung in Art. 94 Abs 1 vor.
Eine richterliche Entscheidung über die Einleitung des Verfahrens ist nicht vorgesehen, allerdings besteht die Möglichkeit, einen Einstellungsantrag an das Gericht zu stellen, das dann darüber entscheidet (§ 108 StPO).