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Banken, Versicherungen und KELAG sind auch vorsteuerabzugsberechtigt, auch hier dürfte sich nichts an der aktuellen Situation ändern.
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des ist so leider nicht richtig. Banken und Versicherungen erzielen unecht steuerbefreite Umsätze, somit müssen sie keine USt abführen dürfen aber auch keine VSt abziehen.
@VincenteCleruzio zwecks subvention: ist halt die Frage unter welchem Titel die Zahlung der Stadt an VSV wirklich geleistet wird. tatsächlich eine Subvention/Förderung? möglicherweise auch anders ausgestaltet gewesen, zB als Werbung, da hätte der VSV schon Probleme. Dies auch im Hinblick auf a mögliche Prüfung, wobei ich ja als Finanz recht schnell einmal eine Umsatzsteuersonderprüfung (USO) bei den Vereinen ansetzen würde.
aber im großen und ganzen glaub ich schon auch, dass der größte brocken an die GKK wandern wird -> Lohnabgaben.
mfg