ZitatOriginal von Stahldorn
So wie ich das lese, wird nur die Einstweilige abgelehnt. Mit der Begründung, dass der Wechsel an sich korrekt war. Und bei einem eventuellen Vertragsbruch keine Sperre ausgesprochen werden kann.
Auf Deutsch: Was genau im Arbeitsvertrag stand ist denen egal.Deswegen kann sehr wohl noch ein Vertragsbruch passiert sein und genau da will Wetzl ja weiter klagen.
genauso denk ich mir das auch.
für mich war das ohnehin etwas unrealistisch. hab mit der entscheidung gerechnet.