Nein, hat es nicht, auch wenn sie uns das glauben machen wollen. Ihnen selbst ist das sehr wohl bewusst dass dies rechtlich nie halten würde.
vielleicht magst es mir glauben:
Ich hab gestern meine erste Schicht im Contact Tracing hinter mich gebracht. Es werden bei uns im Bezirk (kA ob das noch wo so ist) freiwillige Feuerwehrleute, RKler, Bundesheerler usw. eingesetzt um zusätzlich zu den Bediensteten der BH bzw. außerhalb der Dienstzeiten das zu machen.
Meine Aufgabe schaut so aus, dass ich einen Akt bekomme mit einer Kontaktliste (K I) und die durchtelefoniere.
Wenn abgeklärt ist, wie der Kontakt zur positiven Person war, dann darf/muss ich dir telefonisch den Absonderungsbescheid geben. Der gilt ab sofort. Ich muss dazu auch Datum und Uhrzeit eintragen. Dh, dass du ab diesem Telefonat in Quarantäne bist. An das würd ich mich übrigens halten.
Dann kommt ein Infoblatt, wo alles draufsteht und der schriftliche Bescheid folgt 2-3 Tage später.