ZitatOriginal von owi
Hab mir dasselbe gedacht! Mich würde es nicht wundern, wenn einer der genannten im Fall des Falles rechtliche Schritte einleiten würde.
das ist eine verrückte welt. jetzt haben schon die 22-, 24-jährigen dieselben probleme, wegen zu hohen alters einen job zu erlangen, wie sonst die generation 50plus.
die chancen, mit diesen rechtlichen schritten erfolge zu erzielen, sind vorhanden, aber schwierig zu beurteilen.
Bundesgesetz über die Gleichbehandlung (Gleichbehandlungsgesetz -
GlBG)
Gleichbehandlungsgebot im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis
§ 17. (1) Auf Grund ... des Alters .... darf im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis niemand unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden, insbesondere nicht
1. bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses,
...
5. beim beruflichen Aufstieg, insbesondere bei Beförderungen,
...
7. bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
§ 19. ...
(2) Eine mittelbare Diskriminierung liegt vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen ... eines bestimmten Alters ... gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen können, es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel sind zur Erreichung dieses Zieles angemessen und erforderlich.
Ausnahmebestimmungen
§ 20. ...
(3) Eine Diskriminierung auf Grund des Alters liegt nicht vor, wenn die Ungleichbehandlung
1. objektiv und angemessen ist,
2. durch ein legitimes Ziel, insbesondere rechtmäßige Ziele aus den Bereichen Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt und berufliche Bildung, gerechtfertigt ist und
3. die Mittel zur Erreichung dieses Zieles angemessen und erforderlich sind.
ich seh schon, das gibt arbeit für die juristen (von irgendwas müssen die ja auch leben, oder?). die rechtsfolgen (§ 26) der diskriminierung im falle der nichteinstellung wegen zu hohen alters wären ersatz des vermögensschadens und entschädigung für die erlittene persönliche beeinträchtigung (mindestens ein monatsgehalt) bzw die anfechtung der kündigung, entlassung wegen zu hohen alters bei gericht.