naja, mit dieser aktion wollten sie sich nicht ins rampenlicht stellen. aber will sich der bankmanager mit seinen 50 mrd dollar betrag ins rampenlicht stellen? wohl auch kaum.mit welcher rechtfertigung veröffentlichen dann alle medien die namen gedopter sportler (a-probe!)?
übrigens: ich zweifel hier nicht an irgendeiner kompetenz - aber man muss ja alles ausloten ...
medienrechtliche fragen zu beantworten, ist immer schwierig - kompetenz hin oder her. und zwar deshalb:
ich habe einmal das vergnügen gehabt, mit dem leider schon verstorbenen journalisten alfred worm vor fachpublikum über das spannungsfeld "informationsfreiheit versus persönlichkeitsschutz" zu diskutieren - worm hat dabei erzählt, dass er in seinem langen berufsleben über 1.000 medien(straf)verfahren durchzustehen gehabt hat und dass er/sein medium nur ein paar mal verurteilt worden ist.
worm hat auch erzählt, dass er viele jahre lang an der universität wien einen lehrauftrag für medienrecht gehabt hat und dass ihn "seine" publizistikstudenten oft (auch nach dem studium) gefragt haben, ob sie das eine oder andere (noch) schreiben/berichten dürfen. diese frage, hat er seinen studenten meist so beantwortet: "das entscheidet letztlich das strafgericht!".
alleine die von dir zitierte gesetzesstelle "überwiegendes öffentliches interesse" sagt doch eh schon alles.
diese frage im einzelfall richtig zu beantworten, ist sehr, sehr schwierig, dafür gibt es - bevor das strafgericht entschieden hat - nie eine bombensichere antwort. deshalb wird ein journalist, dem die persönlichkeitsrechte anderer nicht (völlig) gleichgültig sind, eher vorsichtig sein und auf die befriedigung der "gier" seiner leser/zuschauer/zuhörer "nach namen" verzichten. sachinformation kann auch ohne namensnennung oft wunderbar vermittelt werden.
1. du hast vom "ins-rampenlicht-stellen-um-den-marktwert-zu-erhöhen" der zwei zeller spieler geschrieben. mir ist der zusammenhang zum mediengesetz insoweit nicht klar, weil man durch eine schlägerei abseits des eises nach einer feuchtfröhlichen weihnachtsfeier ja nicht unbedingt den marktwert als eishockeyspieler steigert und weil die zwei ja schon gar nicht die öffentlichkeit gesucht haben dürften bei dieser schlägerei abseits des ice-rinks.
hier fehlt mir jeder zusammenhang mit der ausübung des eishockeysports, auch insofern sehe ich kein wie immer geartetes "öffentliches interesse" an der namensnennung - für mich ist dieser fall nicht anders zu behandeln wie jede x-beliebige wirtshausschlägerei von nobodies.
etwas anderes wäre es, wenn die zwei als gegnerische spieler bei einem match auf dem eis so heftig aneinander geraten wären: aber selbst dann versuchen zeitungen, denen der persönlichkeitsschutz von menschen ein anliegen ist, die anonymität, so gut es eben geht, zu wahren. so wie kürzlich das "giornale calabrese" aka tiroler tageszeitung in seiner/ihrer berichterstattung über den strafprozess wegen einer vorsätzlichen körperverletzung bei einem eishockeyspiel in der tiroler landesliga.
wenn daher Bullykönig26 versucht, einen auf ganz schlau zu machen ("ich will ja keinen namen nennen, aber ..."), dann schadet er nur dem von ihm namentlich genannten, weiters diesem forum und seinen nach dem mediengesetz verantwortlichen - und wem nützt Bullykönig26 mit der namensnennung?
maverick - dass die kronenzeitung in diesem punkt nicht immer zimperlich ist, setze ich als bekannt voraus: es muss ja schließlich einen unterschied zu qualitätsvolleren medien geben. detto, dass diese zeitung auch in rechtsdingen gelegentlich für die unterste schublade zuständig ist.
die kronenzeitung kann aber auch die im mediengesetz vorgesehenen entschädigungen aus der portokasse zahlen. Bullykönig26 vielleicht auch, er hat sicher nichts dagegen, seine geldbörse zu öffnen, wenn ihn die forumsverantwortlichen dazu auffordern werden.
2. die namen eines mutmaßlich gedopten sportlers in einem medium zu nennen, ist in österreich derzeit medienrechtlich noch unproblematisch, weil das dopen selbst ja nicht gerichtlich strafbar ist.
aber selbst dann, wenn es einmal gerichtlich strafbar sein sollte - beim nächsten skandal von der dimension eines österreichischen bergkönigs bei der tour de france wird das auch bei uns kommen -, wäre die veröffentlichung des namens eines mutmaßlich gedopten sportlers von zumindest nationalem oder gar internationalem rang wohl im "überwiegenden öffentlichen interesse", weil beim doping ein direkter zusammenhang mit der ausübung des sports und der diesbezüglichen wettbewerbsverzerrung besteht.
allegra, vincente.