aus einem frisch eingetroffenen protokoll einer vorarlberger polizeiinspektion über einen versuchten widerstand eines alkoholisierten gegen die staatsgewalt - mit der folgenden passage sollte zum ausdruck gebracht werden, dass der verdächtige mit dem erforderlichen vorsatz gehandelt hat, der fehlte, wenn er dank seiner alkoholisierung nicht mitbekommen hätte, dass sich bei den personen, die ihn festgenommen haben und gegen deren festnahme er sich gewehrt hat, um polizisten handelt:
"Er erkannte uns jedoch einwandfrei als Polizisten, da dieser wie umseitig ausgeführt uns auch als Bullenschweine bezeichnete."