Um mir ein Bild zu machen, kann mir jemand ausdeutschen, welche Funktion diese Generalprokuratur in unserem Rechtssytem einnimmt? Aus dieser Darstellung
http://www.ogh.gv.at/gp/index.php?nav=12
werd ich ehrlich gesagt nicht wirlich schlaut, man möge meine juristisch ungeschulte Auffassungsgabe verzeihen.
die generalprokuratur ist die staatsanwaltschaftliche behörde beim obersten gerichtshof - sie ist gegenüber der bundesministerin für justiz weisungsgebunden, hat selbst aber kein weisungsrecht gegenüber anderen staatsanwaltschaftlichen behörden wie gegenüber der oberstaatsanwaltschaft beim oberlandesgericht und - darunter - der staatsanwaltschaft beim landesgericht, die in der weisungskette in dieser reihenfolge wiederum der bundesministerin für justiz unterstehen.
wie der name schon sagt, "sorgt" (procurare) der generalprokurator beim obersten gerichtshof dafür, dass der oberste gerichtshof richtige entscheidungen trifft.
wenn daher in unserem fall, die verteidiger der angeklagten elsner und co und die staatsanwaltschaft wien nichtigkeitsbeschwerden gegen das urteil des landesgericht für strafsachen wien erhoben haben, das ein schöffensenat unter der vorsitzenden bandion-ortner gefällt hat, dann prüft der generalprokurator bzw einer seiner stellvertreter ("generalanwalt") diese nichtigkeitsbeschwerden, auch die der staatsanwaltschaft wien, und legt dem obersten gerichtshof seine stellungnahme, das sogenannte croquis vor, was nichts anders bedeutet und es auch ist: einen "entscheidungsentwurf". böse zungen behaupten, dass der oberste gerichtshof im regelfall nur den briefkopf dieses croquis austauscht und aus dem croquis sein urteil mit seinem briefkopf macht.
eine weitere aufgabe des generalprokurators ist es, dafür zu sorgen, dass in österreich einheitlich strafrecht gesprochen wird. wenn zB irgendeine entscheidung irgendeines strafgerichts in österreich getroffen und rechtskräftig wird, kann, wenn diese entscheidung rechtswidrig ist, jedermann (staatsanwälte müssen das sogar tun, wenn sie davon kenntnis erlangen) an den generalprokurator herantreten und ihn dazu anregen, diese rechtswidrige entscheidung mit einer "nichtigkeitsbeschwerde zur wahrung des gesetzes" beim obersten gerichtshof zu bekämpfen. wenn der oberste gerichtshof dieser nichtigkeitsbeschwerde zur wahrung des gesetzes folge gibt, weil die bekämpfte entscheidung auch seiner meinung nach rechtswidrig ist, dann hebt der oberste gerichtshof die entscheidung auf, so sie jemanden benachteiligt, oder stellt nur die rechtswidrigkeit der entscheidung fest, so sie den betroffenen zu unrecht begünstigt hat: niemand soll einen nachteil durch die bekämpfung einer bereits rechtskräftig gewordenen rechtswidrigen entscheidung erleiden, aber es soll im dienste der rechtssicherheit und, zur nachahmung empfohlen, vom höchstgericht in strafsachen festgestellt werden, was recht ist und was nicht.