Ja, die letzten Minuten des Drittels war der chapeau en feu
Beiträge von VincenteCleruzio
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Yes, Harnisch. Mi piace!
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Also, wenn ich mich fragt: Die Partie bisher eine 1:1-Kopie von der letzten WM. Stimmt mich absolut optimistisch.
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Eine Puch Maxi ist ein Mofa, kein Moped

"Bist Du Mofa!", sagt aber kein Mensch in der Steiermark, wo ich diesen Spruch aufgeklaubt habe.
Aber weißt Du, wo ich den nots mit meinem Mofa finden kann. Dem ham's um Neune in der Früh den Führerschein zupft, weil er mit 1,8 Promille Restfettn mit dem Auto unterwegs war, deshalb hat er sich mein Mofa "ausgeliehen". Wiedersehen machte mir Freude.
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Bist Du Moped! Die letzten Minuten der Partie und Du brauchst Dir wegen zu niedrigem Blutdruck keine Sorgen zu machen. That's Hockey.
Congratulazioni Team Austria!
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Präziser geht's nicht. Sauwa, Zwerger!
Und Nachschlach Nickl.
Vorsicht: Gefährlichster Vorschpppprrrrrunggggg!
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... Da ist mir Onanieren wesentlich lieber.
Schaut ganz danach aus. Solltest trotzdem Deinen Projektor im Forum nicht verwenden.
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Danke. Und wie schaut's mit den von mir erwähnten Schulden aus, schon getilgt oder noch offen?
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Einfach nur peinlich diesem ganze Prozedere.... spiegelt die doch eher überschaubare Professionalität des Vereins wieder... Schade für den kurzen (gefühlten) Aufwind.
Weißt Du, 1. ob; und 2., wenn ja, wer vom HCI die Interna über Vertragsverhandlungen "geleaked" hat, die dann hier im Forum gepostet worden sind?
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... Mal abgesehen davon, dass ja nicht jede Vertragsauflösung nur von Spielerseite kommen muss.
Du hast oben geschrieben, dass Lindner und Hancock zu den "teureren Spielern" des VSV gehören.
Der HCI ist ja selbsternannte arme Kirchenmaus, von einem Lottogewinn wäre mir nichts zu Ohren gekommen.
Ein, wenn nicht das einzige Motiv der zwei Kandidaten für einen Wechsel nach Innsbruck wäre wohl mehr Speck auf dem Brot und/oder Zwei-oder-gar-noch-mehr-Jahresverträge.
Wie voll/leer ist denn die Kriegskasse des VSV aktuell? Sind die Lohnabgaben- und Sozialversicherungsschulden schon getilgt oder plagen sie den Geschäftsführer noch sehr?
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.. Weiters wollen Helewka und Hutchinson trotz Vertrag den Verein wechseln. Also wenn des alles wirklich stimmen sollte, donn raucht oba die Haut.
Wenn nicht sogar der Wald.
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Notst es nun Innsbruck?

Nein, der traut sich nicht mehr her!
Weißt Du zufällig, wo sich der nots gerade aufhält? Der Hund schuldet mir immer noch an Batzn Honorar! Und des Puch Maxi, das ich ihm vor Jahren für einen Sommer lang geliehen habe, hab' ich seither auch nicht mehr gesehen.
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Verdient gewonnen, auch in dieser Höhe. Congratulazioni.
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Diese Slapstick-Einlage von Team Austria Ende Drittel 2 musst auch erst einmal zusammenbringen. Aber big smiles in den Gesichtern der Artisten.

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Wenn er rechtskräftig verurteilt wird, wird ihm die Staatsbürgerschaft sowieso aberkannt werden. Mit ein bisschen Willen findest schon ein Land, dass ihn uns für einen einmaligen Pauschalbeitrag "abnimmt". Auf die EuGH Meinung in dem Fall kann ich auch verzichten. Jemand, der vor hatte Menschen bei einem Konzert umzubringen, hat wie bei den Amis jegliche Rechte verloren.
... Er darf ja nicht staatenlos werden, wo wir wieder bei meinem Satz von vorhin sind. Der soll alle Rechte verlieren.
Schade, dass Du ausgestiegen bist aus dem Dialog mit mir. Ich geb' trotzdem die Hoffnung nicht auf, Dich wenigstens zum Nach-, wenn nicht gar zum Überdenken Deiner eben zitierten Botschaften anzuregen.
1. Die Frage, ob der Hauptangeklagte Beran A. im Falle der Verurteilung seine österreichische Staatsangehörigkeit verlieren wird - da war wohl Dein Wunsch der Vater dieses Gedankens und ist es anscheinend immer noch -, haben wir auf Grundlage des geltenden Staatsbürgerschaftsgesetzes geklärt: Nein, wird es nicht.
Grundlage für das Stastsbürgerschaftsgesetz in diesem Punkt, nämlich dass jede Person das Recht auf Staatsangehörigkeit haben soll und dass ihr dieses Recht nicht willkürlich entzogen werden darf, ist Artikel 15 der 1948 in Paris proklamierten "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" der im Juni 1945 gegründeten UNO, die vom Wunsch getragen war und ist, die Gräueltaten des 2. Weltkrieges nie wieder zuzulassen und die Menschenrechte weltweit zu schützen.
Damals hat es nämlich in den europäischen Ländern geschätzt 6,5 bis 12 Millionen "displaced persons" gegeben "ohne oder mit zweifelhafter Staatsangehörigkeit". Samt all den mit der Staatenlosigkeit verbundenen Problemen, angefangen vom Ausschluss von der Beteiligung am demokratischen System (zB kein Wahlrecht zu besitzen), keinen Reisepass erwerben und deshalb nicht in ein anderes Land reisen zu können, kein Bankkonto eröffnen, kein Grundeigentum erwerben zu können, bis hin, keiner Erwerbsarbeit nachgehen zu können und vom öffntlichen Gesundheitssystem ausgeschlossen zu sein. Usw usw. Versetze Dich einfach gedanklich in die Situation, Du wärst "staatenlos", und denke darüber nach, wie schwierig Dein Leben dann wäre.
2. Einem Verurteilten "alle Rechte abzuerkennen". Echt alle? Da bist Du dann ausgestiegen, wie ich nachgefragt habe, welche Rechte Du konkret meinst, die Ihm aberkannt werden sollen:
Das Recht auf Leben (Art 2 Europäische Menschenrechtskonvention; ist der weile19 pro Todesstrafe und damit gegen Artikel 1 des 6. Zusatzprotokolls zur EMRK?)?
Das Verbot der Folter, der unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung (Art 2 EMRK)?
Das Recht auf Achtung des Familienlebens, in das unverhältnismäßig stark eingegriffen werden würde, wenn - wie Du Dir gewünscht hast - die Freiheitsstrafe kostengünstig irgendwo im Ausland vollstreckt wird, was die Besuchsmöglichkeiten der Familienangehörigen erschwert (Art 8 EMRK)? Um diesem Recht auch für Strafgefangene zum Durchbruch zu verhelfen, wird bei Auslandstaten vermehrt der Strafvollzug im Heimatsstaat propagiert und durchgeführt, also das blanke Gegenteil von dem, was Dir vorschwebt, vorletzte Woche haben wir an der Uni Innsbruck zu diesem Thema zwecks Analyse der Schwachstellen und Verbesserungsvorschlägen ein Seminar mit Referenten aus D, CH, I und Ö veranstaltet.
Die EMRK, die in Österreich im Verfassungsrang steht, ist ein 1950 in Rom unterzeichneter völkerrechtlicher Vertrag zwischen den heute 46 der im Europarat versammelten Ländern, von Russland im äußersten Osten mit Wladiwostok (2022 ausgeschlossen wegen des Kriegs mit der Ukraine) bis Portugal, von Norwegen bis Griechenland und die Türkei im Süden, über dessen Einhaltung der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wacht, auf dessen "Meinung" Du im Falle einer Abschiebung zu "verzichten" glaubst können.
Weißt Du, was sich der 1949 gegründete Europarat auf die Fahne geheftet hat: Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, die ja wenige Jahre zuvor auch und gerade bei uns in Österreich schwer unter die Räder gekommen sind. Die Europarats-EMRK ist wie die UNO-"Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" die direkte Antwort auf den staatlichen Terror vor allem des nationalsozialistischen Deutschen Reichs.
Ich kann mich nicht erinnern, all die Jahre hier in diesem Forum je eine so klar formulierte Ablehnung von Menschenrechten wie von Dir gelesen zu haben.
So radikale Ansichten haben mich schon immer getriggert, mein ganzes Leben lang als Jurist in den unterschiedlichsten Funktionen, seit dem Studium bis heute als Strafverteidiger, als der ich zB vor 10 Jahren eine Kindsmörderin aus der vorbeugenden Maßnahme "Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum" herausgeholt und der ich juristisch und auch sozial geholfen habe bis zum Ablauf der zehn Jahre lang dauernden Probezeit vor drei Wochen, die auch dank meines Beitrags nicht verlängert worden ist. Auch, weil ich schon als Kind im Vorschulalter mit "Verbrechern" zu tun hatte und sie als "Menschen" "wie Du und ich" kennengelernt habe: Meine Mutter, eine ausgebildete Kindergärtnerin, war bis zu meiner Geburt Erzieherin in einem "Waisen- und Erziehungsheim" der Stadt Innsbruck und ist von ihren ehemaligen Zöglingen immer wieder einmal besucht worden; so habe ich junge Angehörige der (damals drei) "Verbrecherfamilien" Innsbrucks kennengelernt und mit ihnen "g'schnapst" und "g'wattet".
Ganz besonders getriggert haben mich Deine vorgestrigen Ansagen (Mittwoch) deshalb, weil ich drei Tage davor, am Sonntag, nach Oberösterreich gefahren bin und an der 81. "Internationalen Gedenk- und Befreiungsfeier" in der Konzentrationslagergedenkstätte Mauthausen teilgenommen und der Opfer dieses verbrecherischen Systems gedacht habe.
Im KZ dort und in seinen 49 Außenlagern sind von 1938 bis zur Befreiung durch die US-Armee am 5.5.1945 (geschätzt) 200.000 Menschen zwangsweise interniert worden, was, wieder geschätzt, 100.000 nicht überlebt haben. Unter anderem deshalb, weil sie durch schwerste Arbeit auch gezielt zu Tode geschunden oder gleich direkt ermordet worden sind (ca 30.000) von den Mitgliedern der SS-Wachmannschaften.
Das Schwerpunkthema der heurigen Feier war: "Täterinnen und Täter im Nationalsozialismus". Geschätzt 12.000 bis 15.000 Mitglieder der SS haben in den sieben Jahren seines Bestehens den Mauthausener SS-Wirtschaftsbetriebs aufrecht erhalten. Gegen 509 von ihnen ist Anklage wegen schwerster Verbrechen erhoben worden nach Wiederherstellung des Rechtsstaats und der Demokratie, 498 sind verurteilt worden.
Nicht alle diese SSler waren von Geburt an mordlustige brutale Sadisten. Viele sind es erst geworden durch nationalsozialistische Indoktrination, durch gezielt eingesetzte Feindbilder und antisemitische Hetze, durch Entmenschlichung der Opfer und durch ihre Ausgrenzung, unter denen auch sehr viele verurteilte Straftäter gewesen sind. Und haben dann aktiv teilgenommen am Massenmord auch in Mauthausen und in den Außenlagern in Mittersill, Klagenfurt, am Loiblpass, Aflenz, Eisenerz, Wr. Neustadt, Wien, Melk usw. Die nationalsozialistische Erziehung junger Menschen, nach der Empathie unterdrückt und autoritäre Strukturen verinnerlicht werden sollten, wird auch dazu beigetragen haben.
All das zu verhindern, dienen auch die EMRK und ihr Hüter EGMR in Straßburg. Darum Finger weg von solch zivilisatorischen Errungenschaften.
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Mit Tarnkappen, wie der König Laurin.
Und wenn'D jetzt noch den Film "Mein Freund Harvey" ins Spiel bringst im Zusammenhang mit den "verkappten U20-Pionieren", dann ist klar, dass'D bereits ausgeschult worden bist.
Aber der Harvey ist hier vermutlich genau so wenigen bekannt wie der King Laurin außerhalb "Sidtirols" (© Eduard Wallnöfer).
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VincenteCleruzio mittlerweile hat es weile19 auch schon kapiert, dass er hier in der Einbahnstraße mit seiner Meinung angekommen ist.
Ich schätze übrigens deine oberlehrerhafte Einstellung zu diesen rechtsstaatlichen Themen sehr. Bitte weitermachen
Bin ich echt "oberlehrerhaft" rüber gekommen, wenn ich Fragen stelle? Wie, ob einem Österreicher im Falle einer Verurteilung so mir nichts, Dir nichts die Staatsbürgerschaft aberkannt werden wird? Ob er so mir nichts, Dir nichts zur Verbüßung der Freiheitsstrafe wegen einer Inlandstat ins Ausland verfrachtet werden darf, in dem der Strafvollzug nicht so viel kosten soll wie im Inland? Oder welche Zuständigkeit der EuGH in diesen Dingen hat (ok, das gemein von mir, sorry)? Und schließlich, welche konkreten Rechte er verlieren soll im Falle einer Verurteilung wegen einer terroristischen Straftat? Sowie, damit ich's nicht vergesse und das ist eine neue Frage, ob es wirklich klug wäre, auf die "Meinung" eines Gerichts wie dem von weile19 gemeinten Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu pfeifen?
Ich wollte, und will das immer noch, und zwar mit ihm selbst seine Auffassungen hinterfragen und mit ihm nachdenken über seine Ansichten.
Und: Bis jetzt war das ja erst ein Aufwärmen. Die letzten zwei Fragen, die nach dem Aberkennen von Rechten im Falle einer Verurteilung und die nach dem Pfeifen auf die Rechtsprechung des EGMR wären ja erst die wirklich spannenden Themen.
Also weile19 , gemmas an.
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"Wo bist, Bovist?". Kleine poetische Einlage. Ja, weile19, Dich habe ich gemeint. Unser Dialog sollte weitergehen.
Genau, die eine Frage nach der Zulässigeit des Strafvollzugs an einem Österreicher wegen einer Inlandstat in einem kostengünstigeren Ausland ist offen.
Und in Vorbereitung die Frage nach der von Dir geforderten Abschaffung aller Rechte eines (wegen einer terroristischer Straftat?) verurteilten Verbrechers. Bitte um eine möglichst abschließende Aufzählung all der Rechte, die Du ihm nehmen willst.
Grazzî in anticipu.
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Ende März verkündete Klubpräsident und Mäzen Pit Gleim seinen Rücktritt bei den Pioneers. Seither gilt die Zukunft des Feldkircher Eishockeyvereins als völlig offen. Hannes Mayer kommentiert exklusiv die neuesten Entwicklungen.
Hannes Mayer
... Demnach wollen die Montfortstädter mit einer verkappten U20-Mannschaft an der ICE-Liga teilnehmen. ...
Woas???? Ja, geht's no???? Ja, fahlt's Eich????
Die Haie brauchen für die Westderbies "Gegner" und keine g'mahten Wiesen. Und was soll eine "verkappte U20-Mannschaft" sein? Eine, die statt mit Helmen mit Kappen, Zipfelmützen aufläuft?
Sonst alles ok im äußersten Westen?
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VincenteCleruzio du schreibst vom symbolischen Recht, ich sag totes Recht. Es würde viele Gesetzesänderungen brauchen, das ist mir klar.
Ich rede ausschließlich von Straftaten im Bezug auf Terroranschlägen.
Der Hauptangeklagte Beran A. ist ja auch wegen terroristischer Straftaten angeklagt. Aber Österreicher. Deshalb noch einmal die Frage: Dürfte er im Falle der Verurteilung zur Verbüßung der Freiheitsstrafe in ein fremdes Land gebracht werden, in dem die Vollzugskosten niedriger sind (das war ja Dein Anliegen zur Schonung Deiner Finanzen)?
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Das haben wir eh schon durchgekaut, er darf ja nicht staatenlos werden.
Wir halten als Zwischenergebnis also fest, dass sich Deine Prognose vom Verlust der Staatsbürgerschaft im Falle der Verurteilung (wegen einer der terroristischen Taten nach § 278b usw StGB) als falsch herausgestellt hat (Details in § 33 Abs 3 Staatsbürgerschaftsgesetz 1985). Der Entzug der Staatsbürgerschaft nach der zitierten Bestimmung ist also nur dann möglich, wenn es sich um einen Österreicher handelt, der auch noch eine andere Staatsbürgerschaft besitzt, was ja nach dem Staatsbürgerschaftsgesetz nur in seltenen Ausnahmefällen möglich sein soll. Die zitierte Bestimmung wird von kritischeren Geistern deshalb als "symbolisches Recht" ohne wirklich relevanten Anwendungsbereich angesehen.
Also zur nächsten Frage: Darf ein österreichischer Staatsbürger, der in Österreich eine nach österreichischem Strafrecht strafbare Tat begangen hat und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, in ein anderes Land verbracht werden, mit dem gegen ein möglichst geringes Pauschale (es geht ja um die Schonung des Börserls vom weile19 ) die Vereinbarung getroffen wird, dass dieser Österreicher dort die Freiheitsstrafe verbüßt?
Bitte, danke.
(in Vorbereitung das Thema: "Aberkennung aller Rechte für einen Verurteilten").
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fake news meinerseits, der EGMR wars

Schau, was Du alles lernst dank meiner Hilfe! Gerne geschehen.
Und jetzt ackerst noch das Staatsbürgerschaftsgesetz durch - hat eh nicht viele Paragrafen - und beantwortest meine andere Frage. Ja, die nach der "Staatsbürgerschaft wird sowieso aberkannt werden'-Frage im Falle einer Verurteilung.
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Nein weil ich genau weiß, worauf du raus willst. Er darf ja nicht staatenlos werden, wo wir wieder bei meinem Satz von vorhin sind. Der soll alle seine Rechte verlieren.
Nein, darauf wollte ich nicht hinaus. Ich wollte, dass Du mir "Schritt für Schritt" erklärst, wie das rechtlich geregelt ist im Staatsbürgerschaftsgesetz oder sonst wo mit der Aberkennung der Staatsbürgerschaft in diesem Fall.
Solche Sprüche wie:"Wenn er rechtskräftig verurteilt wird, wird ihm die Staatsbürgerschaft sowieso aberkannt werden" sind schnell gesagt, mir aber zu wenig überzeugend.
Also los!