mich würde interessieren, wie du zur aufstellung zweisprachiger ortstafeln in der steiermark stehst. hier zum nachlesen der art 7 Abs 3 des staatsvertrags von wien (1955):
"In den Verwaltungs- und Gerichtsbezirken Kärntens, des Burgenlandes und der Steiermark mit slowenischer, kroatischer oder gemischter Bevölkerung wird die slowenische oder kroatische Sprache zusätzlich zum Deutschen als Amtssprache zugelassen. In solchen Bezirken werden die Bezeichnungen und Aufschriften topographischer Natur sowohl in slowenischer oder kroatischer Sprache wie in Deutsch verfaßt."