Einspruch Herr Rat! das Versprechen eine Leistung zu liefern hängt nicht davon ab ob die Leistung auch tatsächlich geliefert werden kann. In diesem Falle hat Blauwurzen den Gewinner trotzdem schadlos zu halten.
Die Rechtsfrage, was zu geschehen hat, wenn @blauwurzn nicht liefern kann (in meinem editierten Satz habe ich ein "nicht" zu streichen vergessen), stellt sich erst, wenn ihm das Fleisch am Flughafen bei München abgenommen wird. Nur das war meine Botschaft.
Zu beantworten ist diese Rechtsfrage aber ganz leicht. Es sei denn, man verwirrt, so wie ich es bei meiner Prüfung aus Bürgerlichem Recht getan habe, den Fragesteller mit der Antwort derart, dass ihm der Schmäh ausgegangen ist. Seine einzige Frage an mich hat gelautet: Ein Wirt veranstaltet einen Kegelabend und verspricht dem Sieger des Preiskegelns ein Faß Wein (dem Sieger des Ratespiels ein Kilo Antilopen-Bündnerfleisch aus Südafrika). Und dann liefert der Wirt (@blauwurzn) nicht. Meine Antwort an den Prof. war ziemlich sicher falsch, aber er war nicht in der Lage, mir dafür eine zufrieden stellende Begründung zu liefern. Deshalb hat er mir nach kurzer Verwirrung seinerseits ein salomonisches "gut" gegeben und mich auf der Stelle verabschiedet, um sich nicht weiter mit falschen, aber listigen Antworten herumschlagen zu müssen. Ich habe ihm nämlich geantwortet: Der Wirt hat mit dem Sieger des Preiskegelns einen Vertrag abgeschlossen, der nach den Regeln der Wette, des Glückspiels zu behandeln ist. Deshalb ist, so wie schon im alten Rom, eine Naturalobligation entstanden: Zahlbar, aber nicht klagbar. Die Antwort, die der Prof erwartet hat, wäre gewesen: Dabei handelt es sich um eine Auslobung, ein einseitiges Schuldverhältnis, die Leistung (das Fass Wein, das Kilo Antilopen-Bündnerfleisch aus Südafrika) ist einklagbar. Aber vielleicht kannst Du mir erklären, warum meine Antwort damals falsch war.
@Vicente Biltong seit 2009 kein Problem mehr http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/Lex…097:0099:DE:PDF
Nach Deinem link hat die EU das ursprüngliche Einfuhrverbot für Biltong aus Südafrika aufgehoben, wenn es aus bestimmten Gegenden Südafrikas kommt, die maul- und klauenseuchenfrei sind, und wenn es bestimmten tierseuchenverhindernden Behandlungen unterzogen worden ist.
Ich hoffe für Dich, dass die Aufhebung des Importverbots nicht nur für gewerbliche Importeure gilt, die dem Zoll bei der Einfuhr von Biltong behördlich zertifizierte Ursprungszeugnisse über die Herkunft aus den maul- und klauenseuchenfreien Gegenden Südafrikas usw vorlegen müssen, sondern auch für Reisende.
PS: Auch von mir einen herzlichen Glückwunsch zu Deiner ausgesprochen netten Idee, dieses Preisrätselspiel zu veranstalten.