"Dass das Mandarin-Konto für mehrere Kunden (KHG, Giori-Lhota) verwendet wurde, wie Wicki betont, glauben ihm die Ermittler nicht. Dazu sagt Zehetner laut Protokoll: „Das ist absolut unüblich. Konten, die für mehrere Personen genutzt werden, sind gar nicht mehr erlaubt.“ Auch in Liechtenstein geht das nicht. Logisches Fazit des Staatsanwalts: Das Mandarin-Vermögen inklusive Buwog-Provision muss KHG gehören."
So endet der neue Artikel über die Weiße Weste im Format.
Anwalt Ainedter wird seiner Freude darüber Ausdruck verleihen, dass in den endlich aus Liechtenstein eingegangenen Akten nichts anderes steht, als sein Mandant immer schon den österreichischen Ermittlern gesagt hat und dass damit der längst fälligen Einstellung des gegen KHG geführten Ermittlungsverfahrens nichts mehr im Weg steht.