Wegen gewerbsmäßig begangener Abgabenhinterziehung in Höhe von rund 10 Millionen Euro hatte das Landesgericht Graz im Februar 2012 Kartnig zu einer Geldstrafe von 6,6 Mio Euro (Strafrahmen bis 30 Mio Euro) - Ersatzfreiheitsstrafe 18 Monate - sowie zusätzlich zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren; und wegen (teils versuchten) schweren Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt.
Der Oberste Gerichtshof hat heute - mehr als 2 (!) Jahre nach dem Ersturteil - die Verurteilung wegen Abgabenhinterziehung bestätigt, die Geldstrafe auf 5,5 Mio Euro und die Ersatzfreiheitsstrafe auf 15 Monate sowie die zusätzliche Freiheitsstrafe auf 15 Monate reduziert; und den Schuldspruch wegen des (versuchten) Betrugs bestätigt sowie einen Freispruch und die Freiheitsstrafe von 3 Jahren aufgehoben: Deshalb muss die Hauptverhandlung diesbezüglich neu durchgeführt werden und im Falle einer Verurteilung die (Freiheits)Strafe wegen Betrugs neu bemessen werden.
Das Urteil gegen den ehemaligen Sportdirektor Heinz Schilcher wegen Beteiligung an der Abgabenhinterziehung - eine Geldstrafe von 1,9 Mio. Euro - hat der OGH bestätigt.
(Ich gebe keine Gewähr für meine Interpretation der Entscheidung des OGH, die Berichterstattung in diversen Medien ist leider zu chaotisch)