"zH. Hr. Mag Kronawetter"So trifft man sich wieder.
Im Verfahren gegen Stefan S. hat StA Kronawetter die Namen sämtlicher Polizisten, die als Zeugen in Frage gekommen sind, zu ihrem Schutz anonymisieren lassen. Warum hier nicht?
"zH. Hr. Mag Kronawetter"So trifft man sich wieder.
Im Verfahren gegen Stefan S. hat StA Kronawetter die Namen sämtlicher Polizisten, die als Zeugen in Frage gekommen sind, zu ihrem Schutz anonymisieren lassen. Warum hier nicht?
DER STANDARD - "Gegen die Leiterin der Justizanstalt Wiener Neustadt wurden Ermittlungen wegen des Verdachtes des Amtsmissbrauchs eingeleitet. ... Der Vorwurf: Die Beamtin soll zwei Lehrlinge und eine Vertragsbedienstete eingeteilt haben, Arbeiten für ihr Fachhochschulstudium (Studiengang "Polizeiliche Führung") zu schreiben."
Auf der Fachhochschule Wiener Neustadt kann man also auch "Polizeiliche Führung" studieren und mit dem Titel "Bachelor of Arts in Police Leadership (BA)" abschließen. Dieses Studium scheint so anspruchsvoll zu sein, dass für schriftliche Arbeiten sogar "Lehrlinge" herangezogen werden müssen.
Es gilt sowohl die Unschulds-, als auch die Titelsuchtvermutung.
... Lustig, dass da "Töff" steht und "Busse" ist die Mehrzahl von "Bus" und nicht das korrekt geschriebene Wort "Buße". Sollte man dem Redakteur mal bei Gelegenheit sagen...
Seit wann scheißt sich der Landadel um das scharfe "ß" (und dessen Vorläufer "sz", aus dem es entstanden ist), das in der Schweiz und Liechtenstein nicht verwendet wird?
Vincente erklärt dem Prinzen die Schweiz. Wiki: "Der Beschluss der Zweiten Orthographischen Konferenz von 1901, ß auch für die Antiqua zwingend vorzuschreiben, fand in der Schweiz keine durchgängige Beachtung. In der Folge beschloss die Erziehungsdirektion (Kultusministerium) des Kantons Zürich in den Dreißigerjahren, das ß vom 1. Januar 1938 an in den kantonalen Volksschulen nicht mehr zu lehren; die anderen Kantone folgten. Als letzte schweizerische Tageszeitung entschied die Neue Zürcher Zeitung, die am 1. August 1946 von Fraktur auf Antiqua umgestellt hatte, ab dem 4. November 1974 auf das ß zu verzichten. Mit der Reform von 2006 wurde es auch offiziell für den amtlichen Schriftverkehr abgeschafft."
Na bumm, läuft das auch so wennst einen Menschenhändlerring oder Schlägertrupp meldest
Ja, so die Identität des gefährdeten Anzeigers nicht geschützt wird, wofür die rechtlichen Rahmenbedingungen vorhanden wären (§ 162 StPO, § 51 Abs 2 StPO).
Das BMI richtet eine "Meldestelle für NS-Wiederbetätigung" ein: "Wenn Sie auf einer Web-Seite oder in einer News-Group Beiträge mit neonazistischen, rassistischen und antisemitischen Inhalten vorfinden, melden Sie bitte Ihre Wahrnehmung". "Ihre Angaben werden auf Wunsch vertraulich behandelt".
DER STANDARD heute: "Alpen-Donau erhielt Info, wer Seite als rechtsextrem gemeldet hat".
Worauf der Betreiber der erneut online gegangen Website "alpen-donau.info (NEU)" jetzt "zwei Personen" mit vollem Namen und Telefonnummern outet, die sich an die Meldestelle des BMI gewandt hatten. Und fordert die Besucher seiner Website auf, doch "Fanpost“ an diese zwei Personen zu verschicken.
Woher der Betreiber der "alpen-donau.info (NEU)" die Daten dieser zwei Personen hat? Vermutlich aus dem "Anlassbericht" des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung an die Staatsanwaltschaft Wien, in dem die persönlichen Daten dieser zwei Personen genannt werden. Durch Akteneinsicht können sie von dort leicht in Erfahrung gebracht werden.
"Auf Anfrage des WebStandard zeigten sich die zwei Personen, die sich im Fall Alpen-Donau an die NS-Meldestelle gewandt hatten, von der Veröffentlichung überrascht. Beide seien davon ausgegangen, dass ihre Daten fix nicht weitergegeben werden. "Wenn ich mich an eine staatliche Stelle melde, um Rechtsextremismus zu melden, ist Datenschutz selbstverständlich“, so einer der zwei Genannten. Die Meldestelle NS-Wiederbetätigung, die zum Innenministerium gehört, verweist allerdings darauf, dass Angaben nur "auf Wunsch“ vertraulich behandelt werden. Daher könnten Personen, die Rechtsextreme melden, bei Berichten an andere Behörden mit Namen genannt werden."
Wenn das Bundesamt schon vermeint hat, die persönlichen Daten der Anzeiger unbedingt mitteilen zu müssen, so hätte es die Staatsanwaltschaft Wien durchaus in der Hand gehabt, personenbezogene Daten, die Rückschlüsse auf die Identität gefährdeter Personen (und das sind die Anzeiger hier) von der Akteneinsicht auszunehmen oder Kopien auszufolgen, in denen diese Umstände unkenntlich gemacht werden.
EDITH: "Im Innenministerium, dem die NS-Meldestelle untersteht, werden die Vorgänge äußerst kritisch gesehen. "Wenn tatsächlich im Weg der Akteneinsicht weitergegeben wurden, dann überrascht dies das BMI", so Sprecher Karl-Heinz Grundböck. Sollte das stimmen, käme man an den Punkt, "wo wir überlegen müssen, ob das dem Gedanken der NS-Meldestelle entspricht."
Der "schwarze Peter" wird also bereits der Staatsanwaltschaft Wien zugeschoben. Und was sagt laut DER STANDARD das Justizministerium dazu? "Ob die Infos im konkreten Fall so zu Alpen-Donau gelangt sind, wollte man bei der Staatsanwaltschaft Wien nicht bekanntgeben. Aus dem Justizministerium heißt es, dass sogar die Veröffentlichung des Akts unter bestimmten Umständen rechtlich gedeckt sein könnte."
Ja, das stimmt. Hat aber nichts mit der Beschränkung der Akteneinsicht und mit dem Schutz durch Akteneinsicht gefährdeter Personen zu tun.
EDITH 2: Hier zum Betreiber der neuen "alpen-donau.info", der schon - anscheinend immer noch nicht rechtskräftig - vor zwei Jahren wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz und wegen Körperverletzung verurteilt worden ist.
Nach Prüfung aller Umstände komme ich zum Ergebnis, dass Bernie Ecclestone in Österreich nicht mit einer Diversion durch Zahlung eines Geldbetrags davon kommen könnte.
Er ist angeklagt wegen Bestechung des Amtsträgers Gribkowsky, der für die pflichtwidrige Vornahme eines Rechtsgeschäfts, nämlich die Bezahlung einer gar nicht notwendig gewesenen Provision an Ecclestone in Höhe von 40 Mio USD, der der Bayrischen Landesbank einen Käufer für die Verwertungsrechte der Formel 1 vermittelt hat, den Ecclestone auch als Käufer haben wollte, einen "Kickback" in Höhe 45 Mio USD gewährt hat.
Amtsträger wäre Gribkowsky auch in Österreich, weil die Gebietskörperschaft Bayern (mittelbar über eine Holding) 75 % der Aktien an der Bayrischen Landesbank hält.
Bestechung mit einem Vorteil von mehr als 50.000 Euro ist bei uns (wie in Deutschland in einem "besonders schweren Fall") mit einer Freiheitsstrafe von 1 bis 10 Jahren bedroht. Für das Hauptverfahren wegen solch eines Delikts ist das Schöffengericht zuständig. Diversion durch Bezahlung eines Geldbetrags - bei uns limitiert mit maximal 180 Tagessätzen = (180 * 4 bis 5.000 Euro) 720 bis 900.000 Euro ist aber (ausgenommen Jugendstrafsachen) bei schöffen- oder geschworenengerichtlichen Zuständigkeit ausgeschlossen.
Ja, aber es widerspricht meinem Rechtsempfinden. Ein Ladendieb, der Lebensmittel klaut, geht wenn er sich die Geldstrafe nicht leisten kann, ins Gefängnis. Jemand der reich ist eben oft nicht. Durch die Einstellung eines Verfahrens gelten diese Menschen dann auch noch als Unbescholtene!
Wenn man den Fall von Mensdorff-Pouilly ansieht, wo jemand (und das behaupte ich jetzt ohne Unschuldsvermutung) der weltweit in Korruptionsfälle verwickelt ist, wo der Schaden wohl in die Milliarden geht, und der ganz genau weiß, dass ihn die Firma mit ein paar hundert Millionen raus haut, ist das einfach nicht gerecht. Zumindest meine Auffassung von Recht vertritt das nicht.Weiters habe ich dir vor ein paar Tagen eine PN geschickt.
Ein Ladendieb, der zum ersten Mal Lebensmittel stiehlt, bekommt im Westen von Österreich eine bedingt nachgesehene Geldstrafe; im OLG-Sprengel Wien sehr wahrscheinlich eine unbedingte Geldstrafe: Wenn er sie nicht bezahlen kann, dann geht er auch nicht ins Gefängnis, sondern verbüßt die Ersatzfreiheitsstrafe im elektronisch überwachten Hausarrest (so er eine geeignete Wohnung hat) oder durch gemeinnützige Leistungen (von SPÖ-Justizministerin Maria Berger "erfunden", um die chronisch überfüllten Justizvollzugsanstalten durch Vermeidung der Ersatzfreiheitsstrafen, die vor allem die Armen treffen (da hast Du schon Recht), zu entlasten).
Dass Mensdorff-Pouilly wegen des Verdachts der Korruption beim Verkauf des Saab Gripen von dem Deal der BAE Systems mit dem Serious Fraud Office (UK), das ihn ja sogar in U-Haft setzen hat lassen, und mit dem us-amerikanischen Justizministerium profitiert hat - keine Ermittlungen gegen Individuen -, verdankt er dem Umstand, dass es sich bei diesem internationalen Rüstungskonzern mit Schwerpunkt in UK und Beteiligung auch an Saab um ein Unternehmen handelt, das von der britischen Regierung mit ausgesprochenem Wohlwollen betrachtet und behandelt wird wegen der hohen Wertschöpfung in UK.
Sind die TETRON-Ermittlungen in Österreich schon eingestellt? Und die Eurofighter-Ermittlungen? Meines Wissens noch nicht. Also da kann auf den Grafen "Ali" schon noch etwas zu kommen.
PN habe ich übersehen und beantworte ich ein andermal.
Ja, es heißt nicht, dass jemand schuldig ist, nur weil er sich "frei kauft". Aber das Faktum, dass man verfahren mit Geld entgehen kann widerspricht dem Grundsatz, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind
Heißt es das wirklich?
Die (vorläufige) Einstellung eines Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht unter der Auflage einer Zahlung eines Geldbetrags an eine gemeinnützige Einrichtng oder an die Staatskasse, einer gemeinnützigen Leistung oder eines Täter-Opferausgleichs (“Diversion“), wenn dem keine “schwere Schulld“ entgegen steht und kein general- oder spezialpräventives Strafbedürfnis, ist eine grundvernünftige Einrichtung, die es in vielen Rechtsordnungen gibt, zumal mit einer Verurteilung und Bestrafung ja vielfältige unerwünschte Nebenfolgen (zB Verlust der Arbeit) verbunden sein können.
Hier bietet Ecclestone der Bayrischen Landesbank (Untreue-Opfer wg der von Gribkowsi veranlassten Provisionszahlung von 40 Mio US-Dollar an Ecclestone) 25 Mio Schadenersatzzahlung an und der Staatskasse 100 Mio US- Dollar, das wäre die höchste Summe, die je in Deutschland in diesem Zusammenhang gezahlt worden ist.
Die Zahlung eines Geldbetrags muss spürbar - das ist dieser Betrag auch für den angeblichen Milliardär Ecclestone -, aber nicht existenzbedrohend sein und fällt daher je nach Vermögenslage des Beschuldigten recht unterschiedlich hoch aus.
Solche “Freikäufe“ sind auch in Österreich alltägliche Erledigungen von Strafverfahren.
Was war der Sinn und Zweck der unfreiwilligen Selfies?
Angst vor Zuschauern aus dem gewaltbereiten Milieu von Mitgliedern einer oberösterreichisch-albanisch-deutschrussischen Vereinigung von Zigarettenfälschern (Racheakte gegen einen Angeklagten und gegen zwei Zeugen, die “gesungen“ hatten).
Warum auch wir Verteidiger fotografiert werden mussten, keine Ahnung.
Danke für die Korrektur.
Die Mitarbeiter des BMI sind teilweise so etwas von überfordert, dass es wirklich zum schämen ist.
Anlässlich einer Hauptverhandlung (wegen Abgabenhinterziehung mit OK-Bezug), bei der das Gericht nicht nur einen Sprengstoffspürhund, sondern auch Polizei zur Feststellung der Identität - nur (das ist zulässig) - der Zuschauer angefordert und bei ihnen die Abnahme von Fotoapparaten und Smartphones vor Betreten des Gerichtssaals angeordnet hat, hat einer dieser Helden aus einem zivilen Auto heraus alle Personen, die das Gericht betreten haben, so heimlich fotografiert, dass wir Strafverteidiger ihn sofort entdeckt haben, und vor Betreten des Gerichtssaals sind wir gegen unseren Willen und trotz Protests erneut einzeln fotografiert worden. “Das hat das Gericht so angeordnet!“.
Eine dreiste Lüge. Konsequenzen? Keine, die Heroes haben nicht zwischen Zuschauern (drei, vier) und Verteidigern (sechs) unterscheiden “können“ trotz Identitätsfeststellungen auch anhand von Personaldokumenten. Und außerdem haben sie die Fotos eh längst gelöscht, ährlich.
Siehe hier Rohe Staatsgewalt versus Bürgerintelligenz: da kann es nur einen Verlierer geben!
Ja, Missbrauch der Amtsgewalt (gesetzloser Grundrechtseingriff) und falsche Zeugenaussage vor Gericht wären die Straftatbestände hier.
Natürlich muss die Verjährung, zumal sie die Beklagtenvertreter geltend gemacht haben, nach der Zuständigkeit als erstes geprüft werden. Keine Frage.
Die Argumentation der Kläger, wann die Verjährungsfrist zu laufen beginnt, hat mich freilich mehr überzeugt als die Haarspaltereien im Urteil. Und damit - das war meine Botschaft - ist das Gericht der viel spannenderen Frage nach der Amtshaftung enthoben gewesen, wenn Strafverfolgungsorgane einseitig ermitteln.
Jetzt gibt es kein zurück mehr: Der HC Bozen spielt EBEL!
"Nun ist es fix: Nach der letzten und entscheidenden Nachtsitzung hat die HCB-Vereinsspitze bestätigt, dass die Weiß-Roten in der kommenden Saison an der internationalen Erste Bank Eishockey Liga und an der Champions League teilnehmen. Die Mannschaft steht bereits zu 80%, als Trainer wird Mario Simioni verpflichtet."
Hab ich gesagt VSV? Ich sagte Villach...
Bürgermeister Manzenreiter hat zwecks Beruhigung der kochenden Volksseele eh bereits zu einer Pressekonferenz ins Rathaus eingeladen. Beginn 14 Uhr.
Kurier - Serie von Interviews mit Protagonisten unseres Praktikums: Heute mit dem "Kronzeugen" Gernot Schieszler, warum er beim System Telekom mitmachte und was er daraus gelernt hat.
Das ist jetzt aber das persönliche Problem von Herrn Biedermann. Außerdem, Vincente, es stimmt. Du hast die '30' vergessen...
Habe ich nicht vergessen (wie könnte man), habe ich bewusst verschwiegen. Der arme Bua übt wahrscheinlich gerade fest, ohne zu stolpern "Rekordmeister" zu sagen. "Dreißigfacher Rekordmeister" ist dann die letzte Übungseinheit vor der ersten Pressekonferenz.
@ vaclav:
ich heirate ja auch nicht die frau die mir nicht gefällt
Vor allem dann nicht, wenn Du von ihr erwartest, dass sie Dich bei jeder passenden oder weniger passenden Gelegenheit mit Widerwillen "Rekordmeister" nennen muss.
...Also, ich kenne Herrn Biedermann weder persönlich, noch habe ich etwas von ihm gelesen. Ist mir auch als Kommentator unbekannt...
Ja, dann ist zum Verständnis der Betroffenheit einiger KAC-Fans über seine Verpflichtung etwas Nachhilfe erforderlich. Ihnen geht es so, wie es langjährigen - sagen wir - SPÖ-Mitgliedern ginge, müssten sie aus dem Munde des Parteivorsitzenden hören, dass es gelungen sei, den ausgewiesenen Fachmann für die parteipolitische Dichtkunst, Herrn Kickl (früher FPÖ), zu engagieren.
aber so gut, dass es gepostet werden muss.
Der Norweger Nils Christie hat in seinem Buch "Kriminalitetskontroll som industri" (1995) die Zeichen der Zeit vor allem in den USA erkannt. Schön langsam erkennen sie die US-Amerikaner selbst.
Erklärt wird das us-amerkanische Gefängnissystem in der Comedy-Show, hier.
Verstehe ich das richtig: Er hat ja gewusst, dass er unschuldig ist, also hätte er sich rühren müssen?
So steht es im Urteil.
Das Urteil, während eines laufenden Strafverfahrens in einem Zivil(schadenersatz)prozess seine Unschuld einzuklagen und beweisen zu müssen, ist per se schon ein juristischer Leckerbissen, der die Erstrichterin für einen Job in der Justizverwaltung (Erfassung der Urlaube, Krankenstände usw) qualifiziert.
Hoffe ich auch.
Könnte er sonst sein Anwalt verklagen? Müsste dieser ja wissen, dass er beim Erstbesuch seines Klienten gleich auf Schadenersatz klagen muss.Wäre es nicht so ernst, es geht ja um eine Existenz, wäre es zum lachen.
Das ist sogar extrem ernst: Ein jahrelanges Verfahren samt monatelanger Untersuchungshaft mit über 100 Hauptverhandlungstagen und entsprechend horrenden Verteidigungs- und sonstigen Kosten und einseitigen Ermittlern, die sogar die verdeckte Ermittlerin Daniele Durant aus dem Ermittlungsakt verschwinden haben lassen, um die Anklage nicht durch Entlastendes zu gefährden, ist so mit das Letzte, was es in einem Strafverfahren geben darf. Konsequenzen für den fortgesetzten Missbrauch der Amtsgewalt? Null.
Und dann nach dem Freispruch mit dem vom Nationalrat beschlossenen Bettel (1.250 Euro) abgespeist werden, der nicht einmal 1 % der Verteidigungskosten abdeckt.
Da braucht man sich nicht zu wundern, wenn die wenigen jungen Mitbürger, die sich für Tierschutz, Minderheiten, eine gerechtere Verteilung der Güter usw engagieren, radikal werden und statt Zynismus Hass aufbauen.
... Ich finde es mutig, dass er sich dieser Herausforderung stellt und denke, dass wir 100% Leistung erwarten können. Mehr als von einem verhaberten Ex KACler, der nur dringend einen Job sucht...
Und der wäre wer?
Es gehört eigentlich zum Kleinen-Ein-Mal-Eins des Rechts, dass beim Schadenersatz die dreijährige Verjährungsfrist zu laufen beginnt ab Eintritt des Schadens und ab Kenntnis vom Schaden. Eingetreten ist der Schaden durch Kosten der Verteidigung wegen staatlicher Strafverfolgung erst mit Rechtskraft des Freispruchs, im Falle eines Schuldspruchs wäre ihm kein staatlich verursachter Schaden erwachsen.
Ich hoffe doch sehr, dass das Berufungsgericht diesen juristischen Nonsens der ersten Instanz ausbügelt.
Hier findest Du das Urteil. Kafka lässt grüßen. Es ist nur noch zum Kotzen: Diese depperte "Verjährung" erspart der Richterin freilich, sich mit der Sache selbst auseinander zu setzen und ein Sachurteil zu fällen.
"Auf einer Pressekonferenz in der Wiener Stadthalle wiesen heute insgesamt 248 Pressesprecher der Polizei den Vorwurf der Unverhältnismäßigkeit entschieden zurück." DIE TAGESPRESSE