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  3. VincenteCleruzio

Beiträge von VincenteCleruzio

  • Kommentare zur österreichischen Justiz und Polizei

    • VincenteCleruzio
    • 28. Juli 2014 um 16:32
    Zitat von mike211


    .... Und nach all dem, was sich die Besetzer für die Polizei da so ausgedacht haben, (zB zugeschweißte bzw zubetonierte Türen) ist es klar, dass man da mehr Polizisten brauchen wird ...


    Das könnte der Beginn einer neuen Serie von F: "Wie viele Polizisten braucht es, um eine Tür zu öffnen"-Witze werden.

  • Kommentare zur österreichischen Justiz und Polizei

    • VincenteCleruzio
    • 28. Juli 2014 um 15:42

    Ein Haus in der Josefstadt

  • Kommentare zur österreichischen Justiz und Polizei

    • VincenteCleruzio
    • 28. Juli 2014 um 15:23

    Aus DER STANDARD

    14:30 Uhr: "Die Polizeisprecher Hahslinger und Rossmann sitzen hier in einem Wirtshaus, das direkt in der kurzfristig eingerichteten Pressezone liegt. Laut ihm kämpfen sich die Beamten weiterhin im Erdgeschoss vor. Erst wenn alles freigemacht wurde, sollen die Besetzer herausgebracht werden. "Wenn die Sicherheit gewährleistet ist", werden Hausbesitzer und Gerichtsorgane durchgeführt werden.

    Zur Zahl in Einsatz stehender Beamte sagte Hahslinger, die Bestätigungen seien gelogen. Man wisse die wahre Zahl nicht. Diese werde bei einer parlamentarischen Anfrage herauskommen. Die Medien würden hier bewusst verzerrt berichten."

    Also, die Polizei ist (Einsatzbeginn 10:00 Uhr) nach bereits nach viereinhalb Stunden durch das Haustor bis zum Parterre vorgedrungen. Und die Zahl der Einsatzkräfte (1.700), die Polizeisprecher Hahslinger als Erster bekannt gegeben hat und die das BMI unter Berufung auf ihn bestätigt hat, kennt er jetzt auf einmal nicht (mehr?), das werde erst in einer "parlamentarischen Anfrage" (von der weiß er jetzt schon) "herauskommen" - eh klar, weil in einem Jahr weiß die Einsatzleitung mit Sicherheit besser als heute, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - 50, 30, 40 Hausbesetzer auf der einen und 1.700 Polizisten oder weniger auf der anderen Seite - eindeutig gewahrt gewesen ist.


    Warum ist mir jetzt das Folgende eingefallen?

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  • Kommentare zur österreichischen Justiz und Polizei

    • VincenteCleruzio
    • 28. Juli 2014 um 14:34
    Zitat von oldswe

    Kurz OT:

    Ich hab mal im Fernsehen irgendwann einen Beitrag gesehen, wo sie versucht haben einen Bengalen oder vergleichbares aus dem Fussballfan Zubehör (bin kein experte bin eher auf der Familien Tribüne zuhause) zu löschen (mit Wasser, Luftentzug, Sand etc) das Teil war nicht umzubringen. Deswegen finde ich es auch arg bedenklich wenn in Fussballstadien sowas mitten unter Menschen angezündet wird.

    Das hättest dem Wasserwerfer-Polizisten rechtzeitig mitteilen sollen, damit er nicht wertvolles Wiener Hochquellwasser vergeudet und das von der Bauspekulanten GmbH gewünschte "Abwohnen" des Hauses beschleunigt.

  • Kommentare zur österreichischen Justiz und Polizei

    • VincenteCleruzio
    • 28. Juli 2014 um 14:24

    Also der Wasserwerfer hat keine Chance gegen den gefährlichen "Bengalen" im vierten Stock (Pyroartikel, kein Hausbesetzer).

    Video auf DER STANDARD

  • Kommentare zur österreichischen Justiz und Polizei

    • VincenteCleruzio
    • 28. Juli 2014 um 14:13
    Zitat von gm99

    ... Klenk schätze ich normalerweise, aber die Polemik kann er sich auch sparen - ich glaube nicht, dass er sonderlich froh wäre, wenn die BUWOG-Ermittlungen von Streifen- und Wega-Polizisten geführt worden wären.


    Seine polemische Botschaft ist trotzdem unmissverständlich, wenn man weiß, wie sehr bei den BUWOG-Ermittlungen an Personal (Kriminalbeamte und Staatsanwälte) gespart worden ist, was er seit Jahren zu Recht angeprangert.

  • Kommentare zur österreichischen Justiz und Polizei

    • VincenteCleruzio
    • 28. Juli 2014 um 13:36

    Florian Klenk (Falter) twittert um Nachsicht: "Darfs ein bisserl polemisch sein: Für die Buwog-Ermittlungen gabs fünf Kriminalbeamte. Für die Räumung der Pizzeria 1700 plus Hubi & Panzer.

  • Kommentare zur österreichischen Justiz und Polizei

    • VincenteCleruzio
    • 28. Juli 2014 um 12:58
    Zitat von oldswe


    ... @sibyllehamann 9 Min.
    "es ist nicht so einfach die tür aufzukriegen" , sagt der polizeisprecher.


    Ja, eh. Das versteht jeder, der schon einmal seinen Haustorschlüssel vergessen/verloren hat.

  • Kommentare zur österreichischen Justiz und Polizei

    • VincenteCleruzio
    • 28. Juli 2014 um 12:23
    Zitat von 2stein


    ... Dort wurden auch Mieter "eingebürgert" die nur Stuck und Unruhe unter den Altmietern verbieten sollten.


    Diese schein Atomkorrekturprogramme der Smartphones sind echt eine best.

  • Kommentare zur österreichischen Justiz und Polizei

    • VincenteCleruzio
    • 28. Juli 2014 um 11:13

    Jetzt wird in Wien gerade die "Pizzeria Anarchia" (Hausbesetzung) geräumt: O1-Reporterin Petra Pichler twittert, dass bei vermuteten 30 bis 40 Hausbesetzern rund 1.700 Polizisten in Stellung gebracht worden sind, weil die Polizei laut einem Polizeisprecher die Unterstützung der Hausbesetzer durch "deutsche Punks" befürchtet.

    [Blockierte Grafik: http://www.wienerzeitung.at/_em_daten/_cac…wEgH+G15/19.jpg]

    [Blockierte Grafik: https://pbs.twimg.com/media/Btnk1Q8IMAAXMeJ.jpg]

    PS: auch nicht schlecht, der Hintergrund dieser "Hausbesetzung": Die Besetzer sind mit Einverständnis und befristetem Mietvertrag des Bauspekulanten und Hauseigentümers eingezogen, sie sollten, so der Plan des Spekulanten, durch ihre Anwesenheit mithelfen, die letzten Mieter aus ihren mietergeschützten Wohnungen "hinauszuekeln", auf dass eine lukrative "Sanierung" des Hauses durchgeführt werden kann - DER STANDARD

  • Was essen Eishockeyfans so zu Mittag?

    • VincenteCleruzio
    • 28. Juli 2014 um 10:14
    Zitat von Gordfather


    ... und a Lustige drauf!


    Wenn sie hübsch ist, warum nicht.

  • Was essen Eishockeyfans so zu Mittag?

    • VincenteCleruzio
    • 28. Juli 2014 um 07:29

    Danke, @mega, aber in der Setschuan-Küche werden linksdrehende Nudeln verwendet. Da bräuchte ich noch einen Lehrfilm. Danke.

  • Was essen Eishockeyfans so zu Mittag?

    • VincenteCleruzio
    • 27. Juli 2014 um 19:42

    Dan-Dan-Nudeln mit selbstgemachtem Chiliöl aus Face-HeavenChilis und selbstgemachtem Tofu.

  • Kommentare zur österreichischen Justiz und Polizei

    • VincenteCleruzio
    • 25. Juli 2014 um 22:03
    Zitat von reinkbb


    PS: Caro Vincente siehst Du gs. ein Problem am mittlerweile ohnehin bekämpften 1. Inst. Urteil, nämlich, dass der unbedingte Teil der Haftstrafe (4 Monate) durch die U-haft übererfüllt worden ist? Ist das ein Fall für Haftentschädigung?
    Tut mir leid hab bei Kodek nicht (immer) aufgepasst :saint:


    Der Kodek hat das strafrechtliche Entschädigungsgesetz gelehrt? Alle Achtung, das nenn ich eine profunde Ausbildung!

    Der Fall ist exemplarisch für die Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes hinsichtlich der Dauer der U-Haft: Das Gericht muss die U-Haft aufheben, wenn sie bereits länger dauert als die erwartete nicht bedingt nachgesehene Freiheitsstrafe. Richter kennen die Strafenpraxis im eigenen Haus und können ganz gut abschätzen, was wie viel kostet (hier eine Überschreitung um 2 Monate oder 50 %).

    Nein, Entschädigung gibt es keine, weil die verhängte Freiheitsstrafe mit 12 Monaten länger dauert als die sechsmonatige U-Haft (die bedingte Nachsicht von 8 Monaten bleibt außer Betracht).

  • Kommentare zur österreichischen Justiz und Polizei

    • VincenteCleruzio
    • 25. Juli 2014 um 20:34
    Zitat von morti


    ... paranoid wie die linken alle sind ... linken kasperln ... linksfaschistische meinungsdiktatur... linker agenda ... gemeindebauviertel ... wohne ich in der provinz und habe noch nie fpö gewählt ... durch die bank trotteln.


    Kopf hoch, wird schon wieder!

  • Was haltet ihr von Tattoos oder Ganzkörpertätowierungen?

    • VincenteCleruzio
    • 25. Juli 2014 um 20:24
    Zitat von TsaTsa


    ...Was mich aber abstößt, sind Ganzkörper-Tätowierungen. Da frage ich mich manchmal schon, wie sehen denn die aus, wenn sie mal 70 sind ? :P


    Hängt von der Qualität der Farbpigmente ab, die billigen Farben verblassen recht bald.

  • Kommentare zur österreichischen Justiz und Polizei

    • VincenteCleruzio
    • 25. Juli 2014 um 17:42
    Zitat von VSVrulz

    Okay, dazu eine frage (ich weiß es nicht). Glaubst du, dass ein EU-Haftbefehl in Rumänien wirklich exekutiert wird? Da sind 2 Punkte, die mir Gedanken machen. Die Auffindbarkeit der Person und die Fähigkeit (Besetzung) und Motivation der Behörden.

    Ja, freilich wird der dort exekutiert. Und umgekehrt genau so. Die internationale Rechtshilfe ist in letzter Zeit wirklich unbürokratisch gut geworden innerhalb Europas.

    Die Gefahr, jemanden nicht sofort im Auslieferungsstaat zu finden und auszuliefern, besteht immer. Das ist aber kein Grund, an der Wirksamkeit des EU-Haftbefehls zu zweifeln, auch in Österreich gelingt es gelegentlich jemandem, den Fängen der Justiz im Inland zu entwischen, meist aber nicht sehr lang.

    PS: Ganz gutes Interview von Maria Sterkl mit Josef. S. im DER STANDARD

  • Kommentare zur österreichischen Justiz und Polizei

    • VincenteCleruzio
    • 25. Juli 2014 um 15:12
    Zitat von VSVrulz

    aber logisch begründbar ist die wiederholungsgefahr in diesem fall nicht, oder check ich da einfach was nicht?

    Du hast alles im Auge, Wiederholungsgefahr zu bejahen, wenn weit und breit keine ähnliche Demo bevorsteht, ist absurd.

    Zitat von VSVrulz

    bei einem rumänischen ladendieb (is halt die frage ob haft überhaupt in frage kommt), sehe ich aber wenigstens die fluchtgefahr irgendwo gegeben. hier von einem terroristen zu sprechen ist ohnehin eine unglaubliche schande für den österreichischen staat. wer den Staatsanwalt im hintergrund noch im job hält würde ich gerne wissen.


    Regelmäßig werden rumänische Ladendiebe wegen des Verdachts des "gewerbsmäßigen" Diebstahls unter dem Titel "Wiederholungsgefahr" in U-Haft gesetzt und bis zur Hauptverhandlung dort behalten, in der sich dann die "gewerbsmäßige" Begehung doch nicht nachweisen lässt. Warum? Weil Wiederholungsgefahr nur dann ein (U-)Haftgrund ist, wenn das Delikt mit mehr als 6 Monaten Freiheitsstrafe bedroht ist, so wie der gewerbsmäßig begangene Diebstahl (6 Monate bis 5 Jahre Freiheitsstrafe). Beim Verdacht des "einfachen Diebstahls" (Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe) ist die Wiederholungsgefahr kein Haftgrund.

    Nach dem Fall des "eisernen Vorhangs" (November 1989) haben an die hundert tschechische und slowakische Ladendiebe Weihnachten und Neujahr im "Landl" des Landesgerichts für Strafsachen Wien in Untersuchungshaft verbracht, weil sie im Verdacht gestanden sind, in der Shopping City Süd die Bananen, von denen sie bis dahin nur träumen konnten, gewerbsmäßig gestohlen zu haben, also um sich durch die wiederkehrende Begehung von Bananendiebstählen eine fortlaufende Einnahmsquelle zu verschaffen.

    Und Rumänen sind auch EU-Bürger, der Fluchtgefahr kann man mit dem EU-Haftbefehl begegnen, sollten sie sich dem österreichischen Strafverfahren entziehen.

  • Kommentare zur österreichischen Justiz und Polizei

    • VincenteCleruzio
    • 24. Juli 2014 um 23:56
    Zitat von Vaclav Nedomansky


    ...Was ich wirklich als skandalös ansehe, ist, dass man in Österreich für ein relativ harmloses Delikt (bei Mördern, Kinderschändern, Vergewaltigern usw ist das wohl eine andere Sache) 6 (!!!) Monate U Haft bekommt, ohne Gerichtsverhandlung und damit ohne Festlegung irgendeiner Schuld mal ein halbes Jahr einfährt.

    Da müsste der Gesetzgeber ansetzen - das ist völlig unangemessen - was, wenn man im Prozess freigesprochen wird?


    Es gibt schon Haftverhandlungen vor dem Einzelrichter des Landesgerichts mit Beschwerdemöglichkeit an das Oberlandesgericht und Grundrechtsbeschwerde an den Obersten Gerichtshof in Wien. Der Punkt ist aber der: Wenn Du einmal in U-Haft bist, dann fällt es schwer, in absehbarer Zeit heraus zu kommen.

    Der Hauptgrund, warum im Westen Österreichs deutlich weniger U-Haften verhängt werden,
    war vor gut 30 Jahren ein Oberstaatsanwalt, der bei einer Behördenleiterbesprechung den Polizeioffizieren angekündigt hat, dass er gegen den nächsten Polizisten ein Strafverfahren wegen Missbrauchs der Amtsgewalt einleiten wird, der eine (abgesehen von Betretung auf frischer Tat) Festnahme plus Einlieferung ins Gefangenenhaus binnen 24 Stunden ohne vorherige Kontaktaufnahme mit der Staatsanwaltschaft samt anschließendem Haftbefehl durch einen Richter vornimmt: Seitdem sind die U-Haftraten in Tirol und Vorarlberg deutlich gesunken, weil drinnen bist schnell, entlassen wirst aber nicht so schnell.

    Die Justiz sollte die Polizei in ganz Österreich dazu bringen, vor der Festnahme einem Staatsanwalt den Tatverdacht und die Festnahmegründe präzise schildern zu müssen, so wie es die Strafprozessordnung eh verlangt, damit er bei Gericht einen Haftbefehl organisieren kann, dann würden, weil das nicht so leicht geht, viele Festnahmen, Einlieferungen in die Justizanstalt und anschließende Untersuchungshaften vermieden werden.

    Auch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz _ wie lange darf eine U-Haft dauern im Hinblick auf die erwartete Freiheitsstrafe - ist längst geltendes Recht.

    Dass bei Tatverdacht und Haftgründen die nationale Herkunft eine Rolle spielt, ist leider eine Tatsache, auch im Westen: Ein Ladendieb aus Rumänien hat auch dort eine deutlich höhere Chance in U-Haft zu kommen, als zB ein deutscher Ladendieb; bei politisch motivierten Straftaten dagegen sind Linke aus Deutschland ( die Justiz zittert heute noch vor den RAF-Terroristen) eher u-haftgefährdet, als zB Finnen.

  • Transfergeflüster: HC Bozen 2014/15

    • VincenteCleruzio
    • 24. Juli 2014 um 19:01
    Zitat von alfons schu 70

    In der Sportbar ging gestern das Gerücht die Runde, dass ein verdienter User dieses Forums den Trainer bei den roten Füchsen übernehmen soll. :thumbup:


    Ich habe noch nicht unterschrieben.

  • Kommentare zur österreichischen Justiz und Polizei

    • VincenteCleruzio
    • 24. Juli 2014 um 18:47
    Zitat von Blauwurzn


    .... Abgesehen davon brenne ich auf Vicentes Einschätzung , der kennt sich im gegensatz zu uns aus


    War leider beruflich verhindert (http://search.salzburg.com/display/sn2420…014_41-53846176), mich früher in diese Diskussion einzumischen. Weil das meiste eh schon gesagt worden ist von anderen, die sich auch ganz gut auskennen, hier nur eine Zusammenfassung:

    1. Der Landfriedensbruchparagraph ist per se problematisch (weggehen müssen, wenn eine Demo ausartet, fällt schwer) und sollte mit aller Vorsicht zur Anwendung gebracht werden, letztlich aber doch unverzichtbar.
    2. Untersuchungshaft ist - seitdem es den europäischen Haftbefehl gibt, mit dem man einen EU-Bürger wie Josef S, so er der Ladung zur Hauptverhandlung nicht folgen sollte, leicht dorthin bringen kann - nicht notwendig gewesen und hat überdies auch für die strenge Wiener Strafpraxis zu lange gedauert (nach dem Ersturteil eh schon 2 Monate = 1/3 zu lang). Aber das Landesgericht für Strafsachen Wien geht (empirisch belegt) immer schon und noch immer recht locker um mit dem Rechtsgut Freiheit; die Wahrscheinlichkeit in Wien in Untersuchungshaft genommen zu werden, ist trotz vergleichbarer Parameter um das Zwei- bis Dreifache höher als im Sprengel zB des OLG Innsbruck.
    3. Die Beweiswürdigung eines Gerichts ist eine Sache, die ich nicht gerne aus der Ferne beurteile, da geht es oft um ganz kleine Details: Ob die Aussage eines einzelnen Polizisten einen Schuldspruch trägt oder nicht, hängt nicht davon ab, dass andere Schuldbeweise fehlen.
    4. Dass einem Beschuldigten nicht nur von der Kripo/Zoll- und Finanzamt/Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren, sondern auch vom Gericht in der Hauptverhandlung entlastende Argument in belastende Argumente "umgedeutet" werden, ist leider eine häufig beobachtete Tatsache - Strafverfolger agieren trotz des Gebots zur Objektivität leider sehr selten wirklich objektiv, Strafrichter sind davor auch nicht immer gefeit (die vernünftige Forderung, dass Strafrichter nach einer bestimmten Zeit in Zivilabteilungen wechseln sollen, um nicht einseitig blind zu werden, steht leider schon lange nicht mehr im Justizprogramm der SPÖ; in den Programmen der anderen Parteien habe ich diese Forderung noch nie vorgefunden).
    5. Deshalb ist es gerade im Ermittlungsverfahren oft sehr ratsam, sich vorerst gar nicht zu (vermuteten) Vorwürfen zu äußern, sondern vom Recht zu schweigen Gebrauch zu machen, und zu warten, bis die Strafverfolger ihre Karten auf den Tisch gelegt haben und dann dagegen zu argumentieren; warum Josef S. auch noch in der Hauptverhandlung geschwiegen hat, ist ein meiner Meinung nach schwerer Fehler der Verteidigung, vor allem, weil es im schöffen- und geschworenengerichtlichen Verfahren keine zweite Tatsacheninstanz gibt.
    6. Unsachliche Polemiken eines Anklagevertreters, wie in der HV gegen Josef S., sind Charaktersache und kommen leider häufig vor, dagegen kann man sich als Verteidiger auch kaum wehren, wenn der verfahrensleitende Richter nicht auch von der Anklagevertretung die "Achtung der Würde" des Gerichts und des Angeklagten einfordert. Da gibt es freilich gewaltige Unterschiede in Österreich, die "Verhandlungsatmosphäre" ist von Strafgericht zu Strafgericht ziemlich verschieden, im Westen von Österreich, insbesondere in Vorarlberg, ist das grosso modo aber kein großes Thema.

  • "Wir zahlen für den Zechpreller Kärnten" und was sonst noch los ist in Österreich auf dem Gebiet der Wirtschaftskriminalität

    • VincenteCleruzio
    • 24. Juli 2014 um 12:11
    Zitat von VSVrulz

    Hab heute früh an dich gedacht

    Danke für den link.

    Das ist jetzt wieder eine neue Version, warum der Drittel-Anteil an der Buwogprovision (9,6 Millionen Euro minus Hocheggeranteil), über Hocheggers Astropolis limited in Zypern und über Delaware auf dem Konto gelandet ist, das Plech bei der Hypo Vorarlberg in Liechtenstein eingerichtet hat und über das er, seine Frau und sein Sohn zeichnungsberechtigt sind, nicht Plech, sondern doch ebenso Meischi zuzurechnen ist, wie das Geld auf den anderen zwei Konten bei dieser Bank in Liechtenstein, auf denen die zwei anderen Drittelanteile gelandet sind, von denen eines ("15 444") dem KHG zugerechnet wird, auch weil von diesem Konto "versehentlich" ein Batzen Geld auf ein Konto des KHG bei einer Bank in Kitzbühel überwiesen und - welcher Leichtsinn, ein electronic trail (!) - sofort wieder nach Liechtenstein zurück überwiesen worden ist.

    Eine andere Version hat mir freilich besser gefallen, sie wird vermutlich immer einen Toprang in meiner Hitliste der blödesten/dreistesten Beschuldigtenausreden einnehmen:

    Plech hat das Geld von diesem Konto (rund 2,7 Mio Euro) mittels Barabhebungen nach Wien gebracht und für Immobilienankäufe in Australien (in den australischen Grundbüchern steht als Eigentümer nur Plech, nicht Meischi) und für den Ankauf der Motorjacht verwendet, weil Meischi ihm (Plech) gegenüber ein "mündliches Testament" mit Plech als Erben errichtet habe und er (Plech) habe, obwohl Meischi noch lebt, eben das "mündliche Testament" des Meischi vollstreckt - da hat Plech also noch gesagt, dass die Immobilien in Australien und (der Hälfteanteil (?) des Bootes) ihm und nicht dem Meischi gehören.

  • "Wir zahlen für den Zechpreller Kärnten" und was sonst noch los ist in Österreich auf dem Gebiet der Wirtschaftskriminalität

    • VincenteCleruzio
    • 22. Juli 2014 um 23:03

    DER STANDARD - Hahaha, das wird ein Spass werden.

    Werde meine Liste der blödesten/dreistesten Beschuldigtenausreden im Laufe der nächsten Jahre alleine wegen des BUWOG-Provisionsverfahrens gründlich "renovieren" müssen.

  • "Wir zahlen für den Zechpreller Kärnten" und was sonst noch los ist in Österreich auf dem Gebiet der Wirtschaftskriminalität

    • VincenteCleruzio
    • 20. Juli 2014 um 22:50

    Eingestellt ist das Ermittlungsverfahren mit dem Datum der Einstellung und nicht mit der Zustellung. Allerdings wartete mein Mandant sehnsüchtig auf das Schriftstück, damit er es auf der Stelle der ausländischen Staatsanwaltschaft präsentieren kann, auf dass sie das Geldwäschereiverfahren einstellt. Ich habe das Schriftstück, weil ich interveniert habe, bereits zwei Tage später in Händen gehabt.

    Für Freitag, den 9. Mai, 13 Uhr, war ich als Zeuge vor dem Bundesverwaltungsgericht in Wien geladen. Um nicht den Zug um 5:05 Uhr in der Früh nehmen zu müssen, bin ich schon am Nachmittag des Vortags nach Wien gereist. Weil der Beschwerdeführer angekündigt hatte, seine Beschwerde zurückzuziehen, habe ich vor der Abreise aus Innsbruck die zuständige Sachbearbeiterin ein zweites Mal angerufen, damit “ich mich heute nicht umsonst nach Wien aufmache“, ob die Beschwerde inzwischen nicht doch zurückgezogen worden ist, und leicht angesäuert die Auskunft erhalten: “ Hab' Ihnen doch schon vor einer Woche gesagt, nein.“

    Am Verhandlungstag habe ich dann um 13:15 Uhr, weil sich gar nichts gerührt hat, an die Tür des Verhandlungssaals geklopft und, weil niemand geantwortet hat, erneut die Sachbearbeiterin angerufen.Sie war sehr erstaunt über meine Anwesenheit im Gericht, weil die Verhandlung doch um eine Woche auf Freitag, den 16. Mai, verlegt worden sei. Und zwar bereits am 28. April. In Innsbruck angekommen ist die Ladung zu diesem Termin via Bundesrechenzentrum am 9. Mai. Dass der Termin am 9. Mai damit hinfällig ist, ist in der neuen Ladung nicht gestanden, hätte ich diese Ladung rechtzeitig noch am 8. Mai erhalten, hätte ich nachfragen müssen, ob ich jetzt zwei Mal nach Wien fahren muss.

    Am 15. Mai hat der Beschwerdeführer die Beschwerde dann doch noch zurückgezogen. Das hat mir die Sachbearbeiterin Gott sei Dank per Telefon mitgeteilt um 16 Uhr, ich war gerade dabei, im Internet die (nicht stornierbare) Zugkarte zu kaufen für die Abreise um 18 Uhr nach Wien.

    Tjo. Gibt aber auch umsichtige Richter, die dafür sorgen, dass solche Dinge nicht passieren.

  • Rechtschreibakrobaten

    • VincenteCleruzio
    • 20. Juli 2014 um 12:31
    Zitat von gino44


    VSV - Transferthreat


    Also K. Racher und G. Oons hat der EC VAU ESSE VAU heuer keinen verpflichtet, dass sich die Konkurrenz fürchten müsste. Oder soll das eine Anspielung auf den eigenen Anhang sein, dem wegen der Verpflichtung eines überständigen College-Studenten das Zapferl geht?

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