hätt ich mir jetzt am mittwoch nicht gedacht, nachdems am montag verlautbart hätt werden solln...
@nots, wo nimmst Du nur immer Deine Köder her!
hätt ich mir jetzt am mittwoch nicht gedacht, nachdems am montag verlautbart hätt werden solln...
@nots, wo nimmst Du nur immer Deine Köder her!
Was schreiben die heutigen Gazetten?
Also in den kalabrischen steht nichts über den “Thrilla of Villa“.
"In einem Abschlussbericht des Büros für Korruptionsbekämpfung werden schwere Vorwürfe gegen das Justizministerium laut: Der "Falter" veröffentlicht in seiner neuen Ausgabe Verschlussakten, die den sexuellen Missbrauch von Insassinnen der Justizanstalt Josefstadt dokumentieren. Justizwachebeamte sollen Gefangene in Jausenräumen, Putzkammerln und Wachzimmern missbraucht haben.
Der Wochenzeitung liegen zudem mehrere Zeuginnenaussagen vor, die jahrelangen und systematischen Missbrauch schildern. Die Frauen fürchteten teilweise, Besuchsrechte von Kindern oder Vergünstigungen in der Haft zu verlieren, wenn sie sich gegen den Missbrauch wehren. Dem Justizministerium seien laut "Falter" die Aussagen seit einem Jahr bekannt. Die beschuldigten Beamten wurden dennoch bislang nicht suspendiert. Eine Beamtin, die Alarm schlug, wurde versetzt. ..."
Der FALTER berichtet im Detail über die Fälle und über ihre Konsequenzen:
1. Nach dem Bericht über den verwahrlosten Häftling in Stein/Krems, dessen Fuß verfault ist, wurden der für die Abteilung dieses Häftlings verantwortliche Justizwachebeamte und FPÖ-Personalvertreter S und drei weitere Beamte, darunter die Leiterin des psychologischen Dienstes, medienwirksam vorläufig vom Dienst suspendiert. Diese Suspendierung wurde von den Disziplinarbehörden still und leise umgehend aufgehoben, der Disziplinaranwalt des Justizministeriums hat dagegen keine Berufung eingelegt ("Es hat ja keinen Sinn, so ein Vertrauter des Ministers").
Der Personalvertreter S, nur 10 Stunden pro Woche im Dienst, hat seine Aufgaben an seine Stellvertreter delegiert, und sich dann nicht darum gekümmert, ob sie sich um den psychisch kranken verwahrlosten Häftling gekümmert hatten. Weder ihm noch seinen Stellvertretern sei die Verwahrlosung des Häftlings aufgefallen. Die Anstaltspsychologin kannte den Häftling nur aus den Akten. Einzig der Anstaltsarzt hat den extremen Gewichtsverlust, die schweren Fieberschübe und die aufkommende Blutvergiftung wahrgenommen. Kurzum: Organisierte Verantwortungslosigkeit.
Zwischenbericht der Strafverfolger: Der Anstaltsarzt soll als Beschuldigter geführt werden..
2. In Suben misshandelt ein Justizwachebeamter einen Strafgefangenen vor laufender Videoüberwachungskamera (stößt ihn unter anderem mit dem Kopf gegen die Wand): Geldbuße von 100 Euro.
Und was passiert mit den drei Justizwachbeamten, die dem Geschehen tatenlos zuschauen und auch danach keine Anzeige erstatten? Nichts, laut Justizministerium mussten sie keine Strafanzeige erstatten, weil sie keinen Körperverletzungsvorsatz erkannt haben (kein § 83 StGB). Die bloße Misshandlung ist nicht gerichtlich strafbar, daher keine Anzeigepflicht und kein Amtsmissbrauch durch Unterlassung der Strafanzeige (kein § 302 StGB). Und auch nicht wegen Verleumdung (§ 297 StGB) sind sie dran, weil sie zwar wider besseres Wissen den Gefangenen wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt beschuldigt haben, allerdings zu "nebulos" (sodass keine Gefahr der strafrechtlichen Verfolgung des Gefangenen bestanden habe). Und eine falsche Zeugenaussage (bei der sie den Täter gedeckt haben) liege auch nicht vor, weil sie nur ihre "subjektive Empfindungen" zu Protokoll gegeben hätten (kein § 288 StGB). Und auch von "Quälen eines Gefangenen" (kein § 312 StGB) keine Rede, "wenn ein Beamter den Kopf eines Insassen gegen die Wand schlägt und ihm dabei sieben Tage anhaltende Schmerzen zufügt".
3. Die StA zieht die Anklage gegen den Chefinspektor und SP-Personalvertreter aus der Justizanstalt Klagenfurt zurück, der beim Versuch des Einbruchsdiebstahls in flagranti erwischt wird, der die Tat gesteht und der ein Privatgutachten beibringt (ist sonst nicht die Bohne), nach dem er wegen Burn-Outs schuldunfähig ist. Seine Versetzung in eine entlegene Justizanstalt - er ist vom Burn-Out genesen - bekämpft er erfolgreich. Der Bericht im FALTER habe ihn - laut einer dritten Gutachterin - allerdings so traumatisiert, dass er eine "psycho-reaktive Störung im Sinne einer Anpassungsstörung" erlitten habe und bis Ende 2014 krankgeschrieben wird. Nun soll er laut Justizministerium frühpensioniert werden. Mit 52.
4. In Graz Karlau wird ein psychisch kranker selbstmordgefährdeter Strafgefangener nach einer erfolgreichen medizinischen Behandlung wegen eines Alkoholrausches (Alk ist in einer Justizanstalt verboten) und rauschbedingter Beamtenbeleidigung sowie Selbstbeschädigung nach der medizinischen Behandlung in der - wegen der Selbstmordgefahr - videoüberwachten Spitalszelle zur Strafe in eine Absonderungszelle in den Keller gesperrt. Dort erhängt er sich mit seinem Gürtel an einem Heizkörper. Die Anstaltspsychologin hatte den Selbstmord befürchtet und sich gegen das Einsperren in die Einzelzelle ausgesprochen. Der Anstaltspfarrer, den der Gefangene im Keller angefleht hatte: "Hol mich da raus!", hatte nichts für ihn getan.
Der psychiatrische Sachverständige, ein Universitätsprofessor, der den Fall für die Staatsanwaltschaft untersucht hatte, kam zu der Erkenntnis, dass "keinerlei Hinweise auf das Vorliegen von Suizidideen" gegeben waren.
5.Die Justizwachebeamtin K in der Justizanstalt Wien Josefstadt zeigt im August 2012 ihren Vorgesetzten an, dass sich Insassinnen im Frauentrakt über sexuelle Ausbeutung insbesondere durch den Justizwachebeamten E beklagen, der sie auch mit Drogen versorge und der im Auftrag eines Promi-Anwalts einem seiner Mandanten ein Mobiltelefon in die Anstalt geschmuggelt habe. Der Falter berichtet darüber im März 2013. Erst daraufhin beauftragt die Staatsanwaltschaft Wien das Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung mit Ermittlungen, die so durchgeführt werden, dass sich das Justizministerium einschaltet und per Weisung an die Staatsanwaltschaft Wien dafür sorgt, dass "wichtige Zeuginnen", nämlich die Opfer der behaupteten sexuellen Übergriffe, vernommen werden. Sie bestätigen Sex im "Jausenraum", in Toiletten und in Besenkammern mit dem Justizwachebeamten E, der sie "durch begehrte Lebensmittel (Red Bull, Raffaelo, Kornspitz)" und "ein Briefchen" (Kokain) - außerdem hatten sie Angst, Besuchsrechte zu verlieren - zum Sex mit ihm veranlasst habe. E bestreitet die Vorwürfe.
Der Abschlussbericht des BAK liegt der StA Wien seit Juli 2014 vor. Der zuständige Sektionschef im Justizministerium sagt vorgestern, dass er den Abschlussbericht nicht kennt. Die verdächtigen Justizwachebeamten versehen bis heute ihren Dienst in der Josefstadt. Die Justizwachebeamtin K wurde schon letztes Jahr "zu ihrem eigenen Schutz" in eine andere Anstalt versetzt.
Tippe auch auf morgen
Gestern hat Präsident Isep im SERVUS-TV angekündigt, dass die Entscheidung heute fallen wird. Noch ist nicht Mitternacht.
Also haltet Ohren steif und drückt die Daumen, dass die KHLer weiterhin das Auge des EBEL-Betrachters erfreuen werden. Ich wünsche es Euch Villacos. Und mir.
... dann kommen zwei die in der AHL 650.000,- Dollar pro Saison kassiert haben - wohlgemerkt pro Mann und Nase, die dann nach Zagreb gingen um in der KHL zu spielen... welchen Grund außer das Geld sollten die beiden denn haben gerade nach Zagreb zu wechseln?...
Haydar hat genug gehabt von den langweiligen Münchner Weißwürsten und dem grausigen "siaßn" Senf; und Krog hat keine Surströmming mehr riechen können: Da sind kroatische Ražnjići, Ćevapčići samt Ajvar schon Alternativen.
Die erfolgreiche Berufung Strassers - statt dreieinhalb nur noch drei Jahre Freiheitsstrafe und Aufhebung des Ausschlusses der Verbüßung eines Teils der Freiheitsstrafe durch elektronisch überwachten Hausarrest - hat zur Folge, dass Strasser ins Gefängnis einrücken muss, aber voraussichtlich bereits nach einem halben Jahr - das ist ein Jahr vor der voraussichtlich in Aussicht genommenen bedingten Entlassung zur Halbzeit der Strafe (= nach 1 1/2 Jahren)- in den elektronisch überwachten Hausarrest wechseln wird.
Ich denke, die drei Jahre unbedingt sind genug bei einem Strafrahmen von höchstens sieben Jahren (wegen Berücksichtigung der Höchststrafe im Tatortland UK).
Seine Verantwortung, er habe nicht ernsthaft "Cash for Laws" gefordert (= Tatbestand der Bestechlichkeit), sondern wollte durch sein vermeintlich bestechliches Verhalten "Geheimdienstler" enttarnen - auf meiner Liste der blödesten Beschuldigtenausreden ganz, ganz weit oben -, ist genau so wenig schulderschwerend, wie sein von den Undercover-Journalisten aufgezeichnetes Englisch (aus dem KURIER):
Über die Zufriedenheit der Kunden seines Beratungsunternehmens: "Everybody likes a lucky Client".
Darüber, wann Kunden zu ihm kommen: ""They come when the water is to here" (mit entsprechender Handbewegung).
Über ein von der EU-Kommission geplante Werbeverbot für Zigaretten: "I think they are living on the moon"
Über sein Erfolgsgeheimnis: "I am always discrete". Dann schlage auch "the luck of the silly" zu
Über seine Alkoholabstinenz: ""I give a example for drinkers.".
Und als Beweis dafür sagte er, dass er sich in Sachen Elektroschrott-Richtlinie mit dem deutschen Abgeordneten Florenz auf "three, four beer" getroffen habe.
Und diese Alkoholabstinenz sein ungewöhnlich für einen Österreicher, schließlich sei dieses Land "a drinking country“.
Im Fasching wird in Österreich besonders viel getrunken. "In the funny time of the year“, so Strasser, „children make a mascerade and the people go around and drink beer and schnaps."
Die erfolgreiche Berufung Strassers - statt dreieinhalb nur noch drei Jahre Freiheitsstrafe und Aufhebung des Ausschlusses der Verbüßung eines Teils der Freiheitsstrafe durch elektronisch überwachten Hausarrest - hat zur Folge, dass Strasser ins Gefängnis einrücken muss, aber voraussichtlich bereits nach einem halben Jahr - das ist ein Jahr vor der voraussichtlich in Aussicht genommenen bedingten Entlassung zur Halbzeit der Strafe (= nach 1 1/2 Jahren)- in den elektronisch überwachten Hausarrest wechseln wird.
Ich denke, die drei Jahre unbedingt sind genug bei einem Strafrahmen von höchstens sieben Jahren (wegen Berücksichtigung der Höchststrafe im Tatortland UK).
Was beiden Teams nach der bis dato enttäuschenden Saison heute weiterhelfen würde, wäre ein Sieg, der deutlich ausfällt. Ein knapper Sieg mit ein, zwei Toren Unterschied würde die Misere beider Teams nur verlängern.
Nur ein klarer Sieg des KAC mit drei bis vier Toren Unterschied würde den Rotjacken sagen: "Schaut´s Burschen, ihr habt es ja doch d´rauf, und auch gegen einen angeschlagenen EC VU ESSE VU in Villach so klar zu gewinnen, ist Beweis für die tatsächlich vorhandene Qualität des KAC".
Nur ein klarer Sieg des KAC mit drei bis vier Toren Unterschied würden den Blauweißen sagen: "Sogar zwei Superstars aus der KHL helfen uns nicht weiter. Wir müssen im Hinblick auf die nächsten Saisonen unseren Fünf-Jahres-Plan durch einen Zehn-Jahres-Plan ersetzen und eine Analyse der gesamten Organisation vornehmen und danach ab sofort die erforderlichen Schritte setzen, wobei nichts und niemand vor Veränderungen gefeit sein soll!".
Also, geschätzte Rotjacken, das ist eine win-win-Situation für das auch sonst gebeutelte Land: Helft Euch selbst und leistet Nachbarschaftshilfe mit einem klaren Auswärtssieg!
EDITH: Was fällt Dir als Jurist, @gertl, zu dem auf Youtube veröffentlichten Video ein, das Du hier hereingestellt hast und das augenscheinlich ohne Einwilligung, ja, gegen den erklärten Willen der Frau aufgenommen worden ist?
Der Kabinettschef des damaligen Innenministers Strasser, Ulmer, der auch der "Koordinator" bei der Vergabe des Auftrags für die Installierung des "Blaulichtfunks" TETRON gewesen ist - unter der Ägide des Innenministeriums wird ein digitales Funknetz in Österreich eingerichtet, das alle "Blaulichtorganisationen" (Feuerwehren, Polizei, Katastrophenschutz usw) gemeinsam benützen -, erhält von der "Beratungsgesellschaft" seiner damaligen Lebensgefährtin, rund 211.000 Euro: Wofür genau, ist Gegenstand eines kriminalpolizeilichen Ermittlungsverfahrens. Die "Beratungsgesellschaft" seiner damaligen Lebensgefährtin hat der MPA Handelsgesellschaft von Alfons Mendsorff-Pouilly "zugearbeitet" (Anm: was immer das heißt) und dafür in Summe 220.000 Euro kassiert.
"Der Auftrag für die Errichtung des digitalen Kommunikationsnetzes war 2004 an eine Bietergemeinschaft von Telekom Austria, Alcatel und Motorola erteilt worden – und das unter fragwürdigen Umständen. Im Mittelpunkt des staatsanwaltschaftlichen Interesses steht einmal mehr Alfons Mensdorff-Pouilly. Der Lobbyist soll für die erfolgreiche Vermittlung der Gruppe in Summe 3,9 Millionen Euro erhalten haben und davon, so vermutet die Justiz, eine unbestimmte Summe zur Verteilung gebracht haben.
Vor etwas mehr als einem Jahr standen Ermittler vor dem Haus des Beraters Christoph Ulmer im burgenländischen Purbach. In einer „Anordnung zur Hausdurchsuchung“ hieß es: „Sicherzustellen sind insbesondere Urkunden, Schriftstücke, Daten und Datenträger…, welche den Bezug zu Geldflüssen zwischen Dr. Christoph Ulmer bzw. dessen CFU Consulting und der KMC GmbH, Gesellschaften, die Alfons Mensdorff-Pouilly zuzurechnen sind (insbesondere MPA Handels GmbH, MPA Budapest Kft, …) sowie Gesellschaften des Motorola-Konzern haben oder Geschäftsbeziehungen zwischen den Personen und Gesellschaften dokumentieren oder Auskunft über die näheren Umstände von Geldflüssen …geben können.“
Ulmer, Mensdorff, Motorola – die drei Namen standen immer wieder im Zusammenhang, und konnten doch nie in einen Zusammenhang gebracht werden. Jetzt könnte Christoph Ulmer ein Problem bekommen. Gegen den früheren Kabinettschef im Innenministerium wird wegen des Verdachts der Geldwäsche und Beihilfe zur Untreue ermittelt. Er soll 2003 in seiner damaligen Funktion Mensdorff als Vermittler überhaupt erst ins Spiel gebracht haben. Als späterer Berater soll Ulmer dann über die Gesellschaft seiner Lebensgefährtin von dem Geschäft profitiert haben."
Nachschlach: Am Montag entscheidet der OGH über die Nichtigkeitsbeschwerde des Ex-Innenministers Strasser, der in der ersten Instanz für Bestechlichkeit 3,5 Jahre ausgefasst hat.
Was hat denn der Neo-Hai Kaasspitz heute in Bolzano ab Minute 38 aufgeführt? Drei Zwei-Minuten-Strafen am Stück. Haken und zwei Missbräuche von Offiziellen, der Wüstling!
Und worin soll dieses Ultimatum bestehen?
Gibt's auch irgendwo einen Link zu dem Brief?
Nein ((?) noch nicht).
Seit Anfang dieses Jahres werden im Forum der Website https://www.eishockeyforum.at/www.dietiwag.org im Thread: "Polizei - Zustände in Tirol" (angebliche) Missstände in der Tiroler Polizei (parteipolitischer Postenschacher usw) gepostet.
Anfang August wird der Betreiber dieser Website vom einem Kriminalpolizisten des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruption (BAK) auf Behördenpapier mit Aktenzahl usw aufgefordert, IP-Adressen bestimmter anonymer Poster herauszugeben, weil der Verdacht besteht, dass diese Poster Amtsgeheimnisse verraten und Missbrauch der Amtsgewalt begangen hätten - weit und breit sind in diesen Postings keine Amtsgeheimnisse zu sehen, und Amtsmissbrauch setzt einen Hoheitsakt voraus, der durch Posten in einem Forum nie und nimmer gesetzt werden kann.
Damit nicht genug: Die Auskunft von Daten einer Nachrichtenübermittlung", hier konkret Zugangsdaten, setzt einen konkreten Tatverdacht gegen eine bestimmte Person voraus - hier werden diese Personen erst gesucht, daher ist dieses Auskunftsbegehren unzulässig (verbotene "fishing expedition") - und sie muss von der Staatsanwaltschaft nach Bewilligung durch das durch einen Antrag der Staatsanwaltschaft tätig gewordene Gericht angeordnet werden (drei Schritte: Antrag durch StA, Bewilligung durch Gericht, Anordnung durch StA).
Der Hero vom BAK hat in seiner Aufforderung dem Betreiber der Website geschrieben, dass er "wegen Gefahr im Verzug" (heißt: Ich kann die Staatsanwaltschaft nicht rechtzeitig erreichen, ohne den Ermittlungserfolg zu vereiteln) ohne Anordnung der Staatsanwaltschaft die Auskunft haben will. Das nächste Foul gegen die Strafprozessordnung, weil keine Umstände vorliegen, die diese "Gefahr im Verzug" begründen.
Was war der Grund für dieses in vielen Punkten gesetzwidrige Auskunftsersuchen des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruption? Antworten im KURIER, Falter und hier.
verstehe ich da richtig, dass die forderung nur gegen kulterer geht?
wo soll der eine halbe milliarde herzaubern?
Das kann er nicht. Aber darum geht es gar nicht. Es wird vermutlich auch noch andere Gläubiger geben, die auch berechtigte Forderungen gegenüber Kulterer anmelden werden. Dann wird sein Vermögen, so noch eines zu verteilen ist, im Verhältnis der anerkannten Forderungen zueinander (“Quote“) aufgeteilt und die Hype Alpe Adria wird vermutlich den Löwenanteil von diesem fast nichts erhalten. Dies durch Anmeldung aller berechtigten Forderungen zu erreichen, sind die Organe dieser Aktiengesellschaft als ordentliche Kaufleute gehalten, wollen sie nicht selbst schadenersatzpflichtig werden und sich wegen Untreue strafbar machen.
KURIER: Forderungsanmeldung des ehemaligen Arbeitsgebers HYPE ALPE ADRIA gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Kulterer in dessen Privatkonkursverfahren:
"So hat die Hypo Bank International 540 Millionen Euro und zehn Millionen Schweizer Franken Forderungen angemeldet; dazu kommen weitere 39 Millionen Euro Forderungen aus den beiden Vorzugsaktien-Straf- und Zivilverfahren,sowie je zwei Millionen Euro aus den Zivilverfahren "Sonderdividende/Consultants", dem Strafverfahren "Styrian Spirit" und aus dem Zivilverfahren "Jadranski Jakljan"; in letzterem Fall geht es um die Finanzierung des Luxushotelprojekts Jadranski auf der kroatischen Insel Jakljan. Unter dem Strich macht das mehr als rund 593 Millionen Euro."
Hoffe, diese Summen werden hereingebracht werden, damit wir Steuerzahler entlastet werden.
Nach dem Check an Mössmer war Strafe angezeigt, Munro fährt zur Bank, ja er hat sich auch ins Gerangel eingemischt, und bekommt dann 2 min wegen unerlaubtem Verlassen des Torraums??
Kann mir vl jemand erklären warum?
Ja, Regel 209 IIHF-Rulebook: Er hat die "centre red line" (rote Mittellinie) überquert.
Lese gerade Dostojewskijs Klassiker “Verbrechen und Strafe“ in der Übersetzung von Swetlana Geier und empfehle all jenen, die dieses Werk wie auch ich als “Schuld und Sühne“ in einer älteren Übersetzung kennen gelernt haben, es noch einmal in der neuen, treffenderen Übersetzung zu lesen: Es zahlt sich aus.
Sind nicht spielberechtigt. Wegs am Nennschluss wärs gsi.
Danke für Deine (Wort)Spende bei der Aktion “Licht in's Dunkel“.
Morgen werden uns neben Krog und Haydar, Santorelli, McBride, Jarrett und Unterluggauer fehlen. Weiters bekommt Höneckl seine Chance.
Wann, wenn nicht morgen in der CHL, sollen sich Krog und Haydar "in der Auslage" präsentieren?
... In welchem Dschihadisten-Camp wurde denn das gepredigt?...
Der Dschihad hat es dem @erbertonumerotrenta seit gestern angetan. Das ist nur zu verständlich, schließlich bedeutet das arabische جهاد (Dschihād) "Anstrengung, Kampf, Bemühung, Einsatz".
Was mir in dem Thread nie ganz klar wird, versuchst Du da die Regel bzw. ein Sittenbild zu zeichnen oder schilderst da die Ausnahmen?
Ich vermag nicht - empirisch belegt - zu quantifizieren, ob die in meinen Beiträgen in diesem Thread geschilderten "Fälle" Ausnahmen oder Regelbeispiele darstellen bei all den unterschiedlichen Themen, die hier abgehandelt werden.
Von der Praxis des Disziplinarrechts bei beamteten Wissenschaftern habe ich den Eindruck gewonnen, dass es nie gut funktioniert hat, in dem eben geschilderten Fall hat es sogar total versagt.
Aus dem Bereich der Polizei getraue ich mich zu sagen, dass es bei wirklich schweren Polizeiübergriffen auch nicht gut funktioniert hat und Entlassungen absolute Ausnahmen gewesen sind (dass die Mitglieder der beim Bundeskanzleramt angesiedelt gewesenen "Disziplinaroberkommission" - bis Anfang 2014 zweite und letzte Instanz in Disziplinarangelegenheiten für alle Bundesbeamten Österreichs - im Jargon "Barmherzige Brüder" genannt worden sind, wird seinen Grund gehabt haben; seit heuer ist das Bundesverwaltungsgericht in Wien Erdberg die zweite Instanz).
@donald, selbstverständlich kommt in einem Disziplinarverfahren gegen einen (blaunen) Personalvertreter wegen "unangemessener Kleidung" nichts heraus. Es kommt auch sonst fast nie etwas heraus. EDITH: Und dass es auch im BMI und sonst bei der Polizei genug besonnene Leute gibt, die mit solchen Aktionen keine Freude haben, glaube ich Dir gerne. Ein paar kenne ich selbst. Entscheidend wäre nicht nur für das Ansehen der Exekutive aber, dass in solchen Fällen von außen erkennbare Zeichen gesetzt werden. Nur dafür taugt das Disziplinarrecht leider wenig bis gar nichts.
Ich habe - nicht in meiner Funktion als Disziplinaranwalt - mit einigen anderen, auch mit den Dienstgebern, versucht, einen pragmatisierten Wissenschaftsbetrüger seiner "Disziplinierung" zuzuführen. Von zwei kurzen Suspendierungen durch den Dienstgeber abgesehen, ohne Erfolg. EDITH: Dieser Fall war - auch dank internationaler Berichterstattung vor allem in einem renommierten Wissenschaftsjournal - immerhin Auslöser dafür, dass der damalige Wissenschaftsminister Gio Hahn die "Agentur für wissenschaftliche Integrität" eingerichtet hat, ein Verein ohne jedes Zwangsmittel zur Investigation, alleine angewiesen auf den "Goodwill" aller Beteiligten ("Papiertiger"). Sie hat diesen Fall zu "ihrem Fall" gemacht. Worauf ihr der Dienstgeber des Wissenschaftsbetrügers diesen Fall - auch das ist vorgesehen - abgenommen hat, um ihn doch selbst zu klären: Herausgekommen ist dabei, wie zu erwarten, weil ja der Dienstgeber auch sein Fett durch allerlei Nachlässigkeiten abbekommen hätte, rein gar nichts. Nada. Zeit- und Papierverschwendung.
Fast sieben Jahre lang ist der Mann bei (abzüglich der kurzen Suspendierungszeiten) vollen Bezügen spazieren gegangen, weil ihn seine Dienstgeber zu Recht nicht mehr auf die Menschheit loslassen wollten. Wenn er neben zahlreichen anderen Personen (auch mich) nicht auch noch eine Staatsanwältin wiederholt und auch sie unter Verwendung gefälschter Dokumente verleumdet hätte durch eine Email an Staatsanwaltschaften und beim Verfassen dieser Email in einem Internet-Kaffeehaus von einem Privatdetektiv fotografiert worden wäre, würde dieser Mann mit Sicherheit bis zu seiner Pensionierung in gut 15 Jahren auf Staatskosten spazieren gehen. So aber ist er von einem Strafgericht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verurteilt worden; und damit ist automatisch der Amtsverlust verbunden.
Vergiss das Disziplinarrecht. Die Beispiele aus dem Polizeibereich (insbesondere bezüglich Bakary J.) kennst wahrscheinlich eh.
Ich könnte in dem vor mir genannten Fall Weiteres beisteuern, wie in Österreich "regimentsinterne Probleme" gelöst werden. Und auch wie Sektionschefs im Wissenschafts- und im Gesundheitsministerium über Wissenschaftsbetrug durch gefakte Arzneimittel-Studien denken (mit denen positive Behandlungsergebnisse vorgetäuscht worden sind, um einem auch mit viel Steuergeld subventionierten Biotechunternehmen zum wirtschaftlichen Erfolg zu verhelfen). Die zwei Patienten, die neben vielen anderen auf diese vorgetäuschten positiven Behandlungsergebnisse hereingefallen sind und bleibende körperliche Schäden erlitten haben, interessieren dabei niemanden. Ok, einen Sektionschef, der diesem Wissenschaftsbetrüger auch noch zu einem "Persilschein" verholfen hat, haben wir schlussendlich zu Fall gebracht, aber er ist - eh klar - auch finanziell "nach oben" gefallen.
... wo willst kadertechnisch anstetztn wennst hinten offen bist und vorne nix geht???
Sich nichts schei*en oder Pampers anziehen; und Viagra einwerfen. Dann sollte die Sache klappen.
... wir sind ja vorne und hinten komplett nackert...
Pfui!
Nach dem mM nach irregulären 3:4 - beim Bully berührt die Scheibe nicht das Eis, bevor sie direkt zurück auf die Blaue gespielt und von dort mit einem satten Shlaper im Tor der Haie versenkt wird, Bully hätte wiederholt werden müssen, gelingt den Haien wie vor zwei Tagen in Graz der Ausgleich (4:4) in Minute 59: PP1 und Munro wird ersetzt durch Sidall, der durch einen Onetimer Brückler keine Chance lässt.
Im Penalty-Shootout scoren Valdix und Raffl (sehenswert!), den Gamewinner erzielt Ulmer, Brückler klemmt die Haxn nicht fest genug zusammen, die Scheibe schafft es gerade noch im Schneckentempo über die Torlinie.